© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    41/03 03. Oktober 2003

 
Die Pendler geraten ins Schleudern
Finanzpolitik: Entfernungspauschale und Ökosteuer zwischen Ökonomie, Ökologie und Freiheit
Bernd-Thomas Ramb

Das Vorhaben der Bundesregierung, die sogenannte Pendlerpauschale von 36 auf 15 Eurocent zu verkürzen, hat zu heftigem Streit geführt. Die Fronten verlaufen nicht nur zwischen den Parteien auf Bundes- und Landesebene, sondern auch zwischen den Interessenlagern innerhalb der Parteien, abhängig von der Bewertung der Kürzung aus Sicht der Volkswirtschaft, der Ökologie oder der Grundordnung, auf der die Bundesrepublik basiert.

Die Vielschichtigkeit des Problems wird durch die Verbindungen zu anderen Steuergesetzen verschärft, etwa zu der Einkommensteuer und der Ökosteuer. Für den Steuerzahler ist aber nicht nur die Gesamtbelastung entscheidend. Schließlich haben die verschiedenen Arten der steuerlichen Be- und Entlastung ihren sozialpolitischen Sinn, zumindest in ihrer isolierten Betrachtung und wenigstens in der Argumentation ihrer Befürworter. Insgesamt gesehen sind jedoch zahlreiche Ungereimtheiten und Widersprüche unverkennbar.

Sie lassen sich ausnahmslos politisch erklären, durch die unterschiedlichen Wertschätzungen der verschiedenen Regierungen. Die Wechselhaftigkeit läßt sich an der historischen Entwicklung der entsprechenden Finanzgesetzgebung ablesen. Da wurde vor fast 50 Jahren das Kilometergeld eingeführt, die steuerliche Anrechnung der Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte, damals noch gemessen an den Fahrtkilometern für Hin- und Rückfahrt. Seit langem beklagen viele - und nicht nur Finanz- und Wirtschaftswissenschaftler sowie Verfassungsrechtler - diese Regelung als ordnungspolitische Fehlentscheidung. Entlohnt werden soll die Arbeit und nicht die Fahrt zur Arbeit.

Nach dem konsequenten Verständnis einer freiheitlichen Grundordnung obliegt es der Entscheidung des Einzelnen, ob er einen Arbeitsplatz in der Nähe seines Wohnortes annimmt oder nicht, ob er seinen weiter entfernten Wohnort beibehält oder in die Nähe des Arbeitsplatzes wechselt. Wer nicht umzieht, spart Umzugskosten, nicht nur für den Möbeltransport, sondern auch soziale Kosten, die durch den Fortfall altbewährter Beziehungen und Bindungen, Freundeskreise und Umfeldinformationen, wie gute Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten und vieles mehr, entstehen. Dafür hat er die erhöhten Fahrtkosten zum Arbeitsplatz zu tragen. Die Bilanzierung, welche Alternative unterm Strich die persönlich bessere ist, erfolgt in Eigenverantwortung.

Mit der Gewährung von Steuervorteilen über die Kilometerpauschale wird ein Teil der Bleibekosten auf die anderen Steuerzahler umgewälzt. Derjenige, der den Umzug wählt, kann zwar einen geringen Teil der Kosten ebenfalls einmalig absetzten, er muß aber dauerhaft die Nichtumzugsbereiten subventionieren und damit doppelt zahlen. Die Politiker konnten jedoch der größeren Klientel der Pendler nicht widerstehen und führten die eigentlich unsoziale Subventionierung des Berufspendelverkehrs ein. Damals sicher auch mit der Begründung, damit die Flexibilität des Arbeitsplatzwechsels fördern zu wollen.

Zufrieden waren damit nicht nur die wählenden Arbeiter und Angestellten, sondern auch die Autoindustrie, insbesondere die Kraftstoffindustrie, der ein Großteil des Kaufkraftgewinns zufließt.

Der ordnungspolitische Fehltritt des Kilometergeldes wird auch nicht mit der Umwandlung in eine Entfernungspauschale geheilt, die unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel gewährt wird. Dahinter steckt natürlich die Vorstellung, so den Weg zur Arbeit vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel verlagern zu können und damit eine Umweltbelastung zu reduzieren. In die gleiche Kerbe schlägt die Ökosteuer als zusätzliche Steuerabgabe beim Kauf von Kraftstoff. Ob die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale jedoch zu einem wirksamen Ausstieg aus dem Auto führt, darf bezweifelt werden. Der in dieser Hinsicht wirksamere Wunsch der Grünen nach einer völligen Abschaffung der Entfernungspauschale deckt sich, obwohl von unterschiedlichen Motiven ausgehend, mit der Grundforderung einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung.

Wenn nun allein schon bei einer Senkung der Entfernungspauschale die unionsregierten Länder auf Konfrontationskurs gehen, geraten sie in einen ordnungspolitischen Erklärungsnotstand. Sicher läßt sich argumentieren, daß die Ökosteuerbelastung ohnedies schon groß ist und die Absenkung der Pendlerpauschale die Belastung der entsprechenden Gruppe der Arbeitnehmer noch weiter erhöhen würde, so daß möglicherweise die geplante Senkung der Einkommensteuer kompensiert würde. Dies überzeugt jedoch keinen, der die freiheitliche Ordnung höher einstuft als das materielle Wachstum.


 
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