© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 48/03 21. November 2003

PRO&CONTRA
Spielbanken privatisieren?
Hans-Jörn Arp / Bernd Heinemann

Die dramatischen Entwicklungen in den Spielcasinos in Westerland und Travemünde haben uns veranlaßt, den Antrag auf Änderung des Spielbankgesetzes zu stellen (...)

Wir haben hier mit unserem Mittelstandsförderungsgesetz beschlossen, daß die öffentliche Hand bzw. das Land Schleswig-Holstein nur die Geschäfte betreiben soll, die Privatunternehmer gar nicht oder teurer anbieten. Deshalb ist es zwingend erforderlich, daß wir auch aus diesem Grund eine Privatisierung betreiben müssen, und zwar eine vollständige Privatisierung, an der sich nur Privatleute engagieren.

Ein weiterer, aber ganz wichtiger Aspekt ist die Atmosphäre in den Spielbanken. Travemünde an der Ostsee und Westerland an der Nordsee stehen im starken Konkurrenzkampf zu Spielbanken in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Für manche Touristen ist es eine wichtige Entscheidung, ob sie an ihrem Urlaubsort Spielbanken besuchen können oder nicht. Dazu ist es natürlich zwingend erforderlich, daß dort das klassische Lebendspiel mit entsprechender Casino-Atmosphäre betrieben wird. Ein weiterer Aspekt für die Privatisierung ist der harte Konkurrenzkampf zwischen den Spielorten. In Hamburg-Dammtor wird eine neue Spielbank eröffnet und mit Sicherheit eine harte Konkurrenz für die Schenefelder Spielbank werden. Einige Spielbanken machen heute schon Verluste. Andere wie beispielsweise in Hittfeld müssen sogar schließen.

Es kann doch nicht angehen, daß letztendlich die öffentliche Hand für die Verluste der Spielbanken aufkommt. Eine vollständige Privatisierung ist deshalb überfällig! Sie sehen also, eine Überarbeitung des Spielbankengesetzes und eine vertiefende Beratung in den entsprechenden Ausschüssen wie Innen- und Rechts- und Finanzausschuß ist zwingend geboten."

 

Hans-Jörn Arp ist Landtagsabgeordneter der CDU in Schleswig-Holstein und tourismuspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Der Text wurde aus seiner Rede am 12. November entnommen.

 

 

Zunächst einmal ist die Spielbank Schleswig-Holstein GmbH längst in eine private Rechtsform überführt. Sie ist kein Teil einer Behörde, sondern eigenständig. Das wichtigste ist der Erhalt der Hochschwelligkeit, also der Ausweiskontrolle, der Kleiderordnung, der Überwachung durch zahlreiche Kameras und der persönlichen Ansprache, mit staatlicher Kontrolle.

Sollte wie geplant nun also die "Glücksfee GmbH" (oder wer auch immer diese Projekte als Träger übernimmt) die Aufgabe nicht gestellt bekommen, durch einen Vertrag diese Hochschwelligkeit sicherzustellen, dann wäre zum Beispiel dem ungeschützten, risikoreichen Spiel Tür und Tor geöffnet, und man hätte unter Umständen eine Reihe von Folgen sozialer Natur zu tragen.

Deswegen halte ich es für ökonomisch und sozial geboten, darauf zu achten, daß diese Hochschwelligkeit, die zur Zeit noch vorherrscht (zum Beispiel die Sperrmöglichkeit, die staatliche Aufsicht, die Verantwortlichkeit für eine Prävention im Casino) bestehen bleibt. In Schleswig-Holstein wird das Personal besonders geschult. Wenn am Spieltisch jemand besonders auffällig wird, dann bekommt er im Gespräch und schriftlich Hilfemöglichkeiten angeboten. All diese Kompetenzen müßte man sicherstellen.

Die Rahmenbedingungen sollten vertraglich festgezurrt sein. Und Spielbanken sollten - wie in Schleswig-Holstein - die Hilfe für Glücksspielsuchtgefährdete auch finanziell fördern. So haben die Spielbanken in Schleswig-Holstein einen Teil der Trinkgelder einem Fonds der Glückspielsuchthilfe zur Verfügung gestellt. Es ist fraglich, ob private Anbieter ein natürliches Interesse daran haben, die Spielsucht einzudämmen. Aus Sicht der Suchthilfe ist die vertragliche Gestaltung der bedeutendste Aspekt dieser Überlegungen.

 

Bernd Heinemann ist Geschäftsführer der Landesstelle gegen die Suchtgefahren in Schleswig-Holstein.


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