© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 01/05 31. Dezember 2004

Keine Alimentierung von Hobbypolitikern
Ein Urteil gegen den Berliner AstA könnte zum Präzedenzfall gegen die allgemeinpolitische Betätigung an vielen Universitäten werden
Norman Gutschow

Am 1. November 2004 hat das Verwaltungsgericht Berlin die Studentenschaft der Freien Universität (FU) Berlin zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 15.000 Euro verurteilt. Sollte das Geld nicht aufgetrieben werden, sind für den Vorsitzenden des Allgemeinen Studentenausschuß (AstA) zwei Tage Ordnungshaft festgesetzt worden. Der Beschluß erging wegen wiederholter allgemeinpolitischer Tätigkeit. Da man als Student zwangsweise Mitglied der Studentenschaft ist, darf sich die Studentenschaft - die vom AStA nach außen vertreten wird - auch nur zu spezifisch hochschulpolitischen Themen äußern. Allgemeinpolitische Tätigkeiten verletzen die Zwangsmitglieder in ihrem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit.

Mit diesem Präzedenzfall könnte eine allgemein üblichen Praxis deutscher Studentenvertretungen in den meisten Bundesländern, die allgemeinpolitische Betätigung in den Mittelpunkt zu stellen, fortan juristisch in die Schranken gewiesen werden. Ohnehin ist die vom Großteil der Studenten eher ignorierte Tätigkeit vieler Hochschulgruppen Interessen gewidmet, die an universitären Belangen vorbeigehen und eher die Alimentierung persönlicher Interessen und Neigungen durch die Studentenschaft in den Mittelpunkt stellt.

Keine Repräsentanz verbandstypischer Interessen

Drei Punkte wurden vom Verwaltungsgericht als Begründung angeführt: Ein Terminhinweis auf der AStA-Webseite zu einer Veranstaltung unter dem Motto "Wir nehmen den Maulkorb ab", angeblich zur Erweiterung des Berliner Hochschulgesetzes um ein "allgemeinpolitisches Mandat" für die Studierendenschaften zu erlangen, die tatsächlich aber der "Gründung eines berlinweiten Studi-Bündnisses gegen den Angriffskrieg" sowie der "Gründung eines Anti-Repressions-Anti-Kriegsbündnisses Berlin" galt. Zweitens die Mitgliedschaft im freien Zusammenschluß von Studierendenschaften (fzs), da eine solche dem Verbot der allgemeinpolitischen Betätigung widerspricht. Und drittens ein Link auf der AStA-Webseite zur "Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union Internationale Arbeiter Assoziation" (FAU-IAA), wo unter www.fau.org  zu einer Demonstration "gegen Unternehmer, ihre Regierung und die DGB-Bonzen" aufgerufen wurde.

Wie bereits das Bundesverwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist die Zwangsmitgliedschaft der Studenten in der Studentenschaft nur so lange verhältnismäßig und vor dem Recht der Kläger aus Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz, von unnötigen Zwangsmitgliedschaften verschont zu bleiben, gerechtfertigt, solange die Studentenschaft als Repräsentant verbandstypischer Interessen auftritt. Denn das Abwehrrecht aus diesem Grundrechtsartikel schützt den Einzelnen nicht nur davor, ohne rechtfertigenden Grund einem staatlichen Organisationszwang unterworfen zu werden; es verlangt auch, daß sämtliche Aufgaben des Pflichtverbandes dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Für die Ausübung eines sogenannten allgemeinpolitischen Mandats fehlt es jedoch an einer Rechtfertigung für die gebündelte Wahrnehmung spezifischer Gruppeninteressen.

Bereits im Januar hat das Oberverwaltungsgericht Berlin in einer Entscheidung gegen die FU-Studentenschaft entschieden, daß die 6. Hochschulrahmengesetz-Novelle sowie die entsprechenden Änderungen im Berliner Hochschulrecht nicht zu einer faktischen Kompetenzausweitung für Studentenschaften führen.

Ein allgemeinpolitisches Mandat ist allerdings auch nicht per Landeshochschulgesetz einführbar. Denn eine nicht unmittelbar auf den Bereich der Hochschule und die spezifischen Interessen von Studenten begrenzte politische Betätigung der verfaßten Studentenschaft verletzt verfassungswidrig den durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten individuellen Freiheitsbereich der Mitglieder.

Der jetzige Kläger Ulrich W. Schulte konnte das Ordnungsgeld beantragen, obwohl er sein Jurastudium bereits abgeschlossen hat, weil er noch als Promotionsstudent eingeschrieben ist. Das Gericht begründet die empfindliche Höhe des Ordnungsgeldes damit, daß der AStA sich von den bisherigen Ordnungsgeldern "nicht hat beeindrucken lassen". Die Anwälte des Klägers beanstandeten, daß diese neuerliche Entscheidung erneut eine Vernachlässigung der Rechtsaufsicht deutlich macht. Bereits im Jahresbericht 2001 des Landesrechnungshofes wurde Kritik an der Haushaltsführung der Studentenschaft und der Tätigkeit der Rechtsaufsichtsorgane geübt. "Wer einmal den Jahresbericht des Landesrechnungshofes studiert hat, kann nur zu der Überzeugung gelangen, daß staatlich erzwungene Mitgliedschaftsbeiträge im Asta nahezu parasitäre Verwaltungsapparate wuchern lassen, in denen die Verteilung der Pfründe unter Genossen einen hohen Stellenwert besitzt", äußerte sich der Kläger selbst.

Die Studierenden an der Freien Universität bilden laut Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) die Verfaßte Studierendenschaft. Diese wählt einmal im Jahr das Studierendenparlament und jenes wiederum den Allgemeinen Studierendenausschuß, kurz AStA. Finanziert wird der AStA durch die Studierenden selbst: 6,65 Euro pro Semester gehen von den Semestergebühren an die Studierendenvertretung. Folglich verfügt der AStA im Jahr über etwa 570.000 Euro.

Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem, die Meinungsbildung in der Gruppe der Studierenden zu ermöglichen, zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragen Stellung zu nehmen sowie kulturelle, fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange der Studierenden wahrzunehmen.

Den derzeitigen AstA bildet eine Koalition aus folgenden Listen: die Linke Liste, die Gewerkschaftsliste Verdi und GEW, die Langzeitstudis gegen Studiengebühren, die Unabhängige Antifaschistische Liste, die AusländerInnen gegen Rassismus und die Globalisierungskritische Liste. Des weiteren die Regenbogenlisten ("AusländerInnen"-Liste, "Unabhängige Schwule Liste", "Feministische FrauenLesben Liste") und die Listen der meisten Fachschaftsinitiativen.

Bereits im Januar 1998 wurden dem AstA vom Verwaltungsgericht "allgemeinpolitische, nicht hochschulbezogene" Äußerungen untersagt. Das wurde vom Oberverwaltungsgericht bestätigt, das außerdem deutlich machte, daß darunter auch schon die Unterstützung solcher Äußerungen fällt. Doch statt sich an ein ergangenes Gerichtsurteil zu halten, startete Anfang Juli 1998 der AStA-FU zusammen mit anderen, ebenfalls verklagten ASten die Kampagne "Wir nehmen den Maulkorb ab".

Damit sollte nicht nur die Rechtsprechung kritisiert, sondern auch plakativ zu solchen Themen Stellung genommen werden, zu denen Äußerungen ausdrücklich verboten worden waren. Die ASten aber kümmerte es nicht, daß sie damit einfach die Rolle, die Gerichte in unserem Rechtsstaat wahrnehmen sollen, ignorierten. Und es kümmerte sie auch nicht, daß dadurch die Verhängung von Ordnungsgeldern zur Durchsetzung der Urteile geradezu herausgefordert wurde. Der AStA-FU kündigte eine Veranstaltung "Asyl und Abschiebung - Rassistische Politik in dieser Gesellschaft" an, ein eindeutig allgemeinpolitisches Thema. Die Kläger beantragten ein Ordnungsgeld, welches das Gericht innerhalb weniger Tage in Höhe von 5.000 Mark verhängte sowie für weitere Verstöße ein deutlich höheres Ordnungsgeld androhte. Daraufhin zog es der AstA vor, die Veranstaltung kleinlaut abzusagen.

Der AStA der FU hat damit sehenden Auges einen Schaden von immerhin 5.000 Mark angerichtet, der aus den Beiträgen aller Studierenden zu bezahlen ist. Am 17. August 1999 hat das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt, was alle schon gewußt haben Dem AStA steht kein allgemeinpolitisches Mandat zu, einer diesbezüglichen Unterlassungsklage gab das Verwaltungsgericht Berlin in vollem Umfang statt. Die Kosten des Verfahrens von schätzungsweise über 10.000 Mark mußten aus dem Haushalt der Studentenschaft bezahlt werden.

Selbst für die Ordnungsgelder kommt die Allgemeinheit auf

Während der mündlichen Verhandlung versuchten sich der AStA und sein Rechtsanwalt Christian Ströbele ("Jede Klage stärkt die Grundrechte!") noch in Alibi-Gefechten, die jedoch beim Gericht erkennbar auf wenig Resonanz stießen. Insbesondere der vorgetragenen Ansicht, dem AStA sei nicht klar erkennbar, was ihm verboten und was ihm erlaubt sei, konnte das Gericht keinen Glauben schenken. Auch stellte der Vorsitzende Richter klar, daß ein politisches Mandat, wie es sich der AStA wünsche, mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren sei.

In Berlin scheint man aus solchem Fehlverhalten nicht zu lernen, gegen die Studentenschaft der Humboldt-Universität Berlin wurde am 22. Mai 2002 ein Rekord-Ordnungsgeld in Höhe von 15.000 Euro festgesetzt! Es war bereits das vierte Ordnungsgeld, das vom Verwaltungsgericht gegen die HU-Studentenschaft wegen der mit allgemeinpolitischen Tätigkeiten verbundenen Grundrechtsverletzungen festgesetzt wurde. Es ist das bisher höchste Ordnungsgeld, das in Deutschland jemals gegen eine Studentenschaft verhängt wurde. Der Streit an der Freien Universität geht jedenfalls weiter - der Asta hat beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den jetzigen Beschluß eingelegt.

Transparent gegen die Wehrmachtsausstellung in der TU Berlin: Die übliche Verteilung zwangsfinanzierter Pfründe unter den Genossen


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