© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 13/04 19. März 2004

Kolumne
Chuzpe!
Heinrich Lummer

In einer Reihe von Tageszeitungen erschien bereits vor einigen Monaten eine Anzeige, die dazu aufforderte, das momentan heißdebattierte Zuwanderungsgesetz auch um eine Bleiberechtsregelung zu ergänzen. Die Anzeige kam vom Verein Pro Asyl. Das Motto lautet: "Wer lange hier lebt, muß bleiben dürfen!"

Das ist nach Lage der Dinge eine Chuzpe. Da wird einen Zorn ergreifen dürfen. Die Dauer des Aufenthalts in Deutschland soll zur alleinigen Voraussetzung für ein Bleiberecht erklärt werden: ein Bleiberecht durch Aussitzen also. Auch wenn der Betroffene durch Raffinesse und durch das Aussitzen der ihm zuteil gewordenen Prozeßrechte die Dauer seines Aufenthaltes verschleppt und verzögert hat, soll sein Bleiben von Dauer sein - selbst wenn er die meiste Zeit im Knast zubringt. Man kennt die Asylbewerber, die auf das Anraten von Pro Asyl, von den Grünen und einschlägig bekannten Anwälten von Instanz zu Instanz laufen, um sich die nächste Ablehnung zu holen. Und wer dann besonders ausdauernd ist, soll das Bleiberecht erhalten?

Die eigentliche Chuzpe besteht dann darin, daß eine Organisation, die sich an der Verlängerung des Aufenthaltes maßgeblich beteiligt, für die Dauer als alleiniges Kriterium für das Bleiberecht wirbt. Damit hätte man den Bock zum Gärtner gemacht.

Oder hätten sich Pro Asyl, deutsche Anwälte, die Grünen und andere beflissen und mit nicht erlahmendem Eifer dafür eingesetzt, um die Verfahren in die Länge zu ziehen und Abschiebungen zu verhindern? Die Glaubwürdigkeit von Pro Asyl - nomen est omen - entbehrt jeder Grundlage. Wenn dann als Initiator des Unternehmens Christian Schwarz-Schilling in Erscheinung tritt und Norbert Blüm ihm assistiert, dann wird das zur peinlichen Farce.

Wie gesagt, es handelt sich vorwiegend um abgelehnte Asylbewerber und zur Heimkehr verpflichtete Kriegsflüchtlinge, für die sich die genannten Herren einsetzen. Bei einer gutwilligen Interpretation darf man davon ausgehen, daß die beiden darauf hereingefallen sind, daß die angesprochene Dauer ziemlich unbestimmt bleibt. "Wer lange hier lebt, muß bleiben dürfen" - was sagt das schon? Für die langjährig Geduldeten ist die Regelung vorgesehen. Man hat jetzt "Altfallregelungen" für diesen Sachverhalt vorgesehen. Das ist schon zu viel.

Eine Verbesserung der Abschiebepraxis wäre eine Alternative, die im deutschen Interesse läge. Aber dieses wiederum liegt offensichtlich nicht im Interesse von Pro Asyl.

 

Heinrich Lummer, Berliner Innensenator a. D., war bis 1998 Bundestagsabgeordneter der CDU.


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