© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 13/04 19. März 2004

Von Lebensschutz kann keine Rede sein
Abtreibungen: Die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes rufen Widerspruch hervor
Felix Menzel

Die Zahl der offiziell gemeldeten Abtreibungen ist 2003 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes leicht zurückgegangen. Laut dem vergangene Woche vorgelegten Bericht der Wiesbadener Behörde gab es in Deutschland letztes Jahr mit 128.000 Abtreibungen etwa 1,8 Prozent weniger gemeldete Schwangerschaftsabbrüche als im Vorjahr. 71 Prozent der abtreibenden Frauen waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, sechs Prozent waren minderjährig. 60 Prozent der Frauen hatten vor ihrer Abtreibung bereits ein Kind, teilte das Statistische Bundesamt mit.

Lebensschützer-Vereinigungen nahmen die Zahlen aus Wiesbaden mit Skepsis auf. Fast 130.000 offiziell getötete ungeborene Kinder im Jahr seien "nach wie vor der größte Menschenrechtsskandal in Deutschland", erklärten die CDU-nahen Christdemokraten für das Leben (CDL). Der Geschäftsführer der CDL, Manfred Libner, betonte: "Die Summe der offiziell gemeldeten Abtreibungen entspricht der Einwohnerzahl Würzburgs oder Potsdams." Dabei sei noch eine hohe Dunkelziffer zu berücksichtigen, so Libner. Ein Alarmsignal sei die starke Zunahme von Abtreibungen unter Minderjährigen um rund ein Drittel in den vergangenen fünf Jahren.

Daß der größte Teil der offiziell gemeldeten Abtreibungen mit Steuergeldern finanziert werde, mache die Bekenntnisse des Staates zum Schutz des ungeborenen Lebens unglaubwürdig, kritisieren die CDL. Durch Recherchen des CDU-Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe ist seit kurzem bekannt, daß etwa 90 Prozent der Abtreibungen vom Staat bezahlt werden. Libner fügte hinzu: "Wenn die verantwortlichen Politiker schon kein ethisches Problem in der Tötung von ungeborenen Kindern erkennen, dann sollten sie wenigstens Konsequenzen aus dem Umstand ziehen, daß die Zukunft unserer sozialen Sicherungssysteme wesentlich durch den chronischen Kindermangel gefährdet ist." Die Beseitigung der demographischen Schieflage sei nur durch eine kinderfreundliche Politik, nicht durch die Subvention von Abtreibungen zu erreichen.

Auch die Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), die Ärztin Claudia Kaminski, reagierte mit Kritik auf die neueste Abtreibungsstatistik. "Angesichts eines derart minimalen Rückgangs in Jubel zu verfallen, wäre völlig absurd", meinte Kaminski. Seit 1995 verharre die Zahl der offiziell gemeldeten Abtreibungen relativ stabil bei etwa 130.000 Fällen pro Jahr, obwohl die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter abnehme. So ergebe eine genaue Prüfung der Zahlen, daß selbst in Jahren eines nominellen, statistisch erfaßten Rückgangs die relative Abtreibungshäufigkeit zunehme. Das Verhältnis von Geburten zu Abbrüchen verschlechtere sich weiter.

Ohnehin läge die Zahl der tatsächlichen Abtreibungen in Deutschland mindestens doppelt so hoch wie offiziell gemeldet, also bei mehr als 260.000 pro Jahr, schätzt Kaminski. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine jüngere Untersuchung des Osnabrücker Universitätsprofessors Manfred Spieker, der die Abtreibungsstatistik als lückenhaft bezeichnet. Schuld daran sei die fehlende Kontrolle bei Ärzten und den Abrechnungen der Krankenkassen. Abtreibungen würden bewußt falsch in die Bücher eingetragen. Bis 2000 warnte das Statistische Bundesamt deshalb vor einem Meldedefizit, seitdem ist der Hinweis auf die Dunkelziffer aus dem Jahresbericht verschwunden.

Für die ALfA-Vorsitzende steht fest, daß der Staat seiner vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angemahnten Verpflichtung zum Schutz des ungeborenen Lebens nicht nachkommt. Kaum bekannt sei, daß Abtreibungen in Deutschland nach wie vor "widerrechtlich" sind. In den Leitsätzen des BVerfG-Urteils vom 28. Mai 1993, dem dann die heutige gültige Novelle des Paragraph 218 StGB folgte, heißt es: "Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet." Der Schwangerschaftsabbruch müsse für die Dauer der Schwangerschaft "grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein".

Zudem erteilte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber einen "Nachbesserungsauftrag", falls das geltende Recht keinen wirksamen Schutz des ungeborenen Lebens bewirke. Nach Ansicht Kaminskis ist dies der Fall, wie die gleichbleibende Zahl der Abtreibungen belege. Auch die neueste Statistik aus Wiesbaden zeige keinen signifikanten Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche, daher müsse das Thema Abtreibungen von der Politik neu diskutiert werden.

Foto: Neugeborenes: Viele Abtreibungen werden vom Staat bezahlt


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