© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 15/04 02. April 2004

Meldungen

Schily: Sicherungshaft für Terrorverdächtige

BERLIN. Mit seinem Vorschlag einer Sicherungshaft für terrorverdächtige Ausländer ist Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) auf deutliche Kritik in den Reihen der rot-grünen Koalition gestoßen. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte der tageszeitung, dies würde einen "Paradigmenwechsel" bedeuten. Dabei zweifelte er an der Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme. "Wenn Menschen in Haft genommen werden, ohne daß strafbares Handeln vorliegt, ist das eine Maßnahme, die wir in dieser Tragweite im deutschen Recht bisher nicht kennen", sagte Wiefelspütz. Das liefe auf eine Internierung hinaus, was "nur unter ganz, ganz scharfen Voraussetzungen" denkbar sei - wenn überhaupt. Der Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, sagte : "Man kann niemanden dauerhaft in Haft nehmen, der keine Straftat begangen hat." Er halte zwar Bewegungseinschränkungen und Meldepflichten für Terrorverdächtigte für möglich. Doch Beck betonte: "Schutzhaft gibt es in Deutschland nicht und wird es auch nicht geben." Schily hatte sich am Wochenende dafür ausgesprochen, Terrorverdächtige, die wegen Folter oder drohender Todesstrafe nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, schärfer zu überwachen.

 

Schönbohm warnt vor Gastrecht-Mißbrauch

POTSDAM. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) warnt die in Deutschland lebenden Ausländer vor einem Mißbrauch des Gastrechts. Die Sicherheitsbehörden seien verpflichtet und entschlossen, alles zu unternehmen, "was zur Interessenwahrung unserer einheimischen Bevölkerung erforderlich ist", betonte der Politiker am Montag in Potsdam. Mit den Terroranschlägen von Madrid hätten "fanatisierte Islamisten" der westlichen Wertegemeinschaft den Kampf angesagt. Er erwarte insbesondere von denen aus Krisenregionen und islam-orientierten Ländern Kommenden, die "Interessen der deutschen Bevölkerung zu respektieren", unterstrich Schönbohm. Er fügte hinzu, es sei "auffällig, daß aus den Kreisen derer, die sich die Wahrung der Interessen der Ausländer zum persönlichen Anliegen gemacht haben, auch kaum ein Wort des Bedauerns, der Trauer oder eines Appells zur Mäßigung der hier lebenden Ausländer zu hören war."

 

Urteil: Auch Zweitfrau hat Aufenthaltsrecht

KOBLENZ. Eine Zweitfrau eines in Deutschland anerkannten irakischen Flüchtlings mit Aufenthaltsrecht hat - wie die erste Ehefrau auch - Anspruch auf Aufenthaltsbefugnis. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor (Az: 10 A 11717/03. OVG). Zwar könne die Zweitfrau sich nicht auf das sogenannte Ehegattenprivileg berufen, aber ausreisen müsse sie nach jahrelangem Zusammenleben auch nicht. Das OVG ließ Revision zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig zu.


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