© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 19/04 30. April 2004

Meldungen

Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung

ERFURT. Der ehemalige BdV-Vorsitzende des Landesverbandes Thüringen Paul Latussek ist am Montag im Erfurter Landgericht vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe in Höhe von 3.200 Euro gefordert hatte, bleibt aber noch die Möglichkeit der Revision. Latussek hatte im November 2001 in seinem Redemanuskript des Rechenschaftsberichtes für den BdV-Verbandstag geschrieben, daß "die Lügen über Katyn, über Jewabne, über die Opfer von Auschwitz" nicht länger zu halten seien. In der gesprochenen Rede hatte er die Auschwitz-Formulierung jedoch abgeändert. Da das Manuskript in der Pressemappe auftauchte, die nur zwei Journalisten entgegennahmen, gestand das Gericht zu, daß damit eine Verbreitung nicht gegeben sei. Latussek wurde wegen der Formulierung bundesweit angegriffen und mußte alle Ämter im Bund der Vertriebenen aufgeben.

 

Mauermorde: Erneut SED-Politiker angeklagt

BERLIN. Herbert Häber, ehemaliges Mitglied des Politbüros und "SED-Westexperte", muß sich erneut wegen des Todes von vier DDR-Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze vor dem Berliner Landgericht verantworten. Bereits im Juli 2000 wurde Häber mit den früheren Politbüromitgliedern Hans-Joachim Böhme und Siegfried Lorenz vom Vorwurf des Totschlags durch Unterlassen freigesprochen. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch aufgehoben und den Fall an das Berliner Landgericht zurückverwiesen. In dem Verfahren geht es um den Tod von vier DDR-Flüchtlingen zwischen 1984 und 1989. Die Staatsanwaltschaft wirft Häber vor, er habe in seiner Funktion nicht auf die Humanisierung des DDR-Grenzregimes hingewirkt. Der heute 73jährige Häber wies dies zurück. Er habe mit seinen Kontakten zu westdeutschen Politikern alles versucht, um die Mauer durchlässiger zu machen. Deshalb sei er auch im Politbüro in Ungnade gefallen und aufgrund der zunehmenden Isolierung in die Psychiatrie gelandet. Bereits nach 14 Monatenhabe man ihn schließlich 1985 aus dem Politbüro wieder ausgeschlossen.

 

Pro DM/Schill-Partei ficht Hamburg-Wahl an

HAMBURG. Knapp zwei Monate nach ihrem Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde bei der Wahl zur Hamburger Bürgerschaft (3,1 Prozent) hat die Pro DM/Schill-Partei den Urnengang angefochten. Bereits am letzten Freitag sei die Beschwerde bei der Bürgerschaft eingereicht worden, erklärte der Bundesvorsitzende Bolko Hoffmann am Montag in Düsseldorf. Die Partei des Ex-Innensenators Ronald Schill sieht sich benachteiligt, weil die meisten ihrer Wahlplakate zerstört worden seien. Die Hamburger Behörden hätten dies nicht verhindert, sondern sogar noch befördert. Hoffmann kündigte an, das Verfahren bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchzufechten.


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