© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 19/04 30. April 2004

Den direkten Weg gehen
Verfassung: Das Grundgesetz ist nicht die Ursache unserer Probleme / Eine Antwort an Josef Schüßlburner
Dieter Stein

Josef Schüßlburner ist ein scharfer Denker, ein Intellektueller, der sich manchmal jedoch auf den verschlungenen Pfaden seiner Gedankenwege verläuft. So auch mit seinen Thesen zum Grundgesetz, die er im Vorwort seines neuen Buches formuliert hat und die wir in der letzten Ausgabe ("Die Verfassung als Evangelium", JF 17/04) dokumentiert und zur Diskussion gestellt haben.

Es hat immer wieder Rechtsintellektuelle gegeben, die ihre Schwierigkeiten mit dem Grundgesetz hatten, und der Grund für ihre verfassungskritische Haltung scheint immer derselbe zu sein: Sie verwechseln eine problematische politische Wirklichkeit mit dem geltenden Verfassungsrecht. In der Tat ist es manchmal zum Verzweifeln, wie manche Politiker und Kommunalbeamte sich über die Verfassung hinwegsetzen, wenn es "gegen Rechts" geht. Aber all die Mißstände, die es in Deutschland zu beklagen gibt, die Arroganz der politischen Klasse, die Dekadenz, die Nationsvergessenheit, all das läßt sich nicht dem Grundgesetz anlasten. Und auch nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Sicher - es gibt Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts, die man mit guten Gründen für fragwürdig oder sogar für kraß verfehlt halten kann. Aber insgesamt hat sich das Bundesverfassungsgericht immer noch als Hüter der Freiheit, auch und insbesondere der politischen Meinungsfreiheit, bewährt.

Wenn Schüßlburner suggeriert, die Verfassung oder jedenfalls ein bestimmtes Verständnis der Verfassung schlösse legitime politische Positionen vom Diskurs aus, der von den "Kartellparteien" monopolisiert werde, dann kann diese Kritik sinnvoll nur so verstanden werden, daß der Autor damit bestimmte Verfassungsanmaßungen meint, Usurpationen von Verfassungswächtern, die die political correctness für das wirkliche Grundgesetz halten. Aber so liest es sich bei Schüßlburner nicht. Er macht das "Wertverständnis" der Grundrechte für die politische Lage verantwortlich, gegen die er sich wendet.

Nun ist es in der Tat eine alte und immer noch aktuelle verfassungsrechtliche und verfassungstheoretische Debatte, ob die Verfassung als "Rahmenordnung" mit großen Freiräumen für den demokratischen Souverän und den Gesetzgeber als seinen Repräsentanten verstanden werden sollte oder als Wertordnung, die konkrete politische Entscheidungen bis ins Detail determiniert. Aber diese Debatte darf man nicht kurzschließen mit der Debatte um politische Korrektheit und die einseitigen Kampagnen "gegen Rechts". Sie hat mit letzterer nichts zu tun. Es hat immer liberale, sozialdemokratische, sozialistische und konservative Werttheoretiker geben und andererseits auch liberale, sozialdemokratische, sozialistische und konservative Vertreter der Konzeption der Verfassung als Rahmenordnung. (Bei den weniger theoretisch anspruchsvollen als praktisch-politisch-interessenorientierten Teilnehmern der Debatte konnte man gelegentlich beobachten, wie sie ihre Positionen wechselten, je nachdem, ob gerade eine "progressive" oder eine "konservative" Regierung das Sagen hatte.)

Wer sich gegen die Anmaßungen der political correctness wenden will oder gegen den Amtsmißbrauch von Verfassungsschutz- und sonstigen Behörden, der sollte das direkt tun und nicht über den vielleicht intellektuell anspruchsvoller scheinenden, aber sachlich völlig verfehlten Umweg einer Kritik am Wertverständnis des Grundgesetzes.

Abwegig ist es auch, die Entwicklung der DDR-Verfassung und des Grundgesetzes in Parallele zu setzen und die Gemeinsamkeit im Antifaschismus als Staatsideologie zu sehen. Man kann darüber reden, wie weit die Vergangenheitsbewältigung in der politischen Praxis die Rolle einer Staatsideologie mit tabubewehrten quasireligiösen Zügen angenommen hat. Aber man kann seriöserweise nicht behaupten, daß dies etwas mit der Grundgesetzänderung im Zuge der Wiedervereinigung zu tun habe.

Damals wurde das Wiedervereinigungsziel aus der Präambel gestrichen, um deutlich zu machen, daß es jetzt keine weitergehenden Wiedervereinigungsansprüche mehr gebe. Daß man dabei auch die Wendung aus der Präambel gestrichen hat, die den Willen zur "Wahrung der staatlichen und nationalen Einheit" zum Ausdruck bringt, ist ein Zeichen von mangelndem Bewußtsein dafür, daß die Wahrung dieser Einheit einer ständigen Anstrengung bedarf. Wer aber die Protokolle der parlamentarischen Beratungen liest, findet dort keinen Hinweis darauf, daß die Streichung dieses Satzes eine Abkehr von der Nation zum Ausdruck bringen sollte oder gar die staatsideologische Ersetzung der Nation durch die Vergangenheitsbewältigung. Daß die Deutschen ihre Identität heute von Auschwitz her definieren sollen statt von tausend Jahren deutscher Geschichte, ist zwar die Auffassung vieler politischer Moraltrompeter, nicht jedoch der Standpunkt des Grundgesetzes. Deshalb sollte beides streng auseinandergehalten werden.

Wer - wie Schüßlburner - den Eindruck erweckt, die Praxis einiger subalterner Behörden und einiger Verfassungsschutzämter, den Nationalstaatsgedanken zu delegitimieren und den Multikulturalismus als verbindlich vorzugeben, entspreche dem Grundgesetz oder einer vertretbaren Auslegung des Grundgesetzes, der schädigt nicht nur die politischen Chancen derjenigen, für die er zu sprechen meint; er schädigt auch die Legitimität der Verfassung. Schüßlburner sollte klarstellen, was er wirklich meint: daß er nämlich nicht die Verfassung kritisiert, sondern ein verfehltes Verfassungsverständnis bei einigen Behörden, vor allem beim Verfassungsschutz.


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