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22/04 21. Mai 2004
PRO&CONTRA Das prinzipielle Tötungsverbot wurde inzwischen durch verschiedene Reformen des Paragraph 218 in einer formalen Güterabwägung mit dem Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau de facto ausgehebelt und damit aufgehoben. Da jede Abtreibung straffrei ist, wenn sie nach der Ausstellung eines Beratungsscheines erfolgt, wurde nunmehr eine von der Fristenlösung nicht mehr zu unterscheidende völlige Freigabe der Abtreibung erreicht, mit entsprechenden Folgen und hohen Abtreibungszahlen. Auch im Rechtsbewußtsein der Bevölkerung ist inzwischen dank "erfolgreicher" Pro-familia-Aufklärungsarbeit die Abtreibung vom Delikt der Tötung zum "Frauenrecht" mutiert. Die Kosten der Abtreibung werden heute zu über 90 Prozent vom Steuerzahler finanziert, und in den Sozialpolitischen Informationen heißt es sogar, daß es sich dabei "um Leistungen handelt, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse sind". Auf 1.000 Geburten kommen inzwischen - mit steigender Tendenz - 182 Abtreibungen. Hat hierdurch wirklich das Selbstbestimmungsrecht der Frauen eine neue "positive" Qualität erfahren? Sollten wir nicht auch angesichts der inzwischen bekannten demographischen Fakten eher nach neuen Wegen suchen, Frauen und Familien zum Kind zu ermutigen, statt oft aus Verzweiflung entschiedene Abtreibungen noch leichter zu machen? Das Recht auf Leben ist das erste und grundlegende Menschenrecht, von dem alle anderen abhängen. Eine Gesellschaft, die Abtreibung nur noch als ein legitimes Element "moderner" Familienplanung sieht, hat damit einen wesentlichen Teil der eigenen Zukunft abgetrieben. Nicht die Ausweitung, sondern die Eindämmung der Abtreibung und eine dahingehende Reform des Paragraph 218 ist daher das Gebot der Stunde. Auch wenn Abtreibungen leider alltäglich und rechtskonform geworden sind, bleiben sie doch ein ethischer Skandal, mit dem wir uns alle nicht einfach abfinden sollten wie mit einem verlorenen Spiel.
Mechthild Löhr ist Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL).
Generell ist eine Veränderung des Paragraphen 218 in den letzten Jahren immer in der Diskussion. Es war ein langer Kampf, den Paragraph in der heutigen Form zu erhalten. Von daher denke ich, daß die von Horst Köhler angestoßene neuerliche Diskussion überhaupt nicht angebracht ist. Auf europäischer Ebene haben die Regelungen unterschiedliche Ergebnisse: Überall dort, wo eine strenge Regelung existiert, wie zum Beispiel in Italien, gehen die Zahlen von Abtreibungen zwar zurück. Sie gehen aber nicht deshalb zurück, weil sich die Einstellung geändert hätte, sondern weil schlicht und ergreifend andere Alternativen gesucht werden. Die Frauen begeben sich dorthin, wo eine Abtreibung einfacher ist. So gesehen würde eine Neuregelung des Paragraphen 218 die Frauen nur wieder zu einer illegalen Lösung zwingen. Man kann das Rad der Zeit nicht mehr zurückdrehen. Der Beratungsschein ist bislang gesetzliche Voraussetzung, daß ein Abbruch vorgenommen werden kann. Die katholische Kirche hat sich bereits aus dem Beratungssystem zurückgezogen. Im Grunde werden die Frauen in ihrer Not alleingelassen. Die Beratung ist sehr wichtig, da sie nicht auf einen Abbruch zielt. Es werden dort Alternativen aufgezeigt. Leider wird in diesem Punkt immer sehr polemisch diskutiert, obwohl ein sensibler Umgang hier bitter nötig ist. In der Regel sind es sehr junge Frauen, die eine Beratung in Anspruch nehmen. Man bekommt doch das Problem nicht in den Griff, indem die Gesetzeslage weiter verschärft wird. Die demographische Entwicklung kann auch mit einer Änderung des Paragraphen 218 nicht umgekehrt werden. Der Staat muß Rahmenbedingungen schaffen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich verbessern. Damit hängt die soziale und wirtschaftliche Situation von Familien eng zusammen. Man muß ein positives Klima für Kinder und Familien schaffen. Das erreicht man nicht, indem man die geltende Gesetzeslage verschärft oder empfängnisverhütende Mittel verbietet.
Mechthild Falk ist Vorsitzende des saarländischen Frauenrates. |