© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 22/04 21. Mai 2004

Verteidigung eines moralischen Monopols
Gedenkkultur: NS-Opferverbände protestieren gegen eine angebliche Gleichsetzung mit stalinistischen Opfern im Fort Zinna bei Torgau
Ekkehard Schultz

Nur an wenigen Orten läßt sich die unmittelbare Verzahnung von zwei totalitären Diktaturen derart klar und präzise aufzeigen wie in der alten sächsischen Residenzstadt Torgau. 1943 wurde das kleine, am Fuße der Elbe gelegene Zentrum Sitz des aus Berlin verlagerten Reichskriegsgerichts. Das in der unmittelbaren Umgebung gelegene Fort Zinna diente als größtes Wehr-machtsgefängnis Deutschlands. Nach Schätzungen wurden in Torgau bis Anfang 1945 etwa 1.000 Todesurteile gegen Deserteure und andere "Wehrkraftzersetzer" - darunter viele noch in den letzten Kriegsmonaten - vollstreckt, von denen bislang jedoch nur 171 konkret belegt werden konnten.

Kurz vor dem endgültigen militärischen Zusammenbruch des Dritten Reiches dienten die Ruinen der Elbbrücke als Kulisse für eines der bekanntesten alliierten Propagandafotos, welches die vermeintlich erste Begegnung zwischen amerikanischen und russischen Truppen für die Nachwelt festhalten sollte.

Wie wenig dieser Tag als Datum einer "Befreiung" angesehen werden konnte, zeigte sich wenige Monate später mit der Errichtung des sowjetischen Speziallagers Nr. 10 im September 1945. Bis zu dessen Auflösung zur Jahreswende 1947/1948 waren dort zirka 8.000 Menschen inhaftiert. Mindestens 1.000 davon kamen während dieser Jahre durch Hunger, Seuchen und Krankheiten ums Leben; 130 Personen wurden erschossen.

Nur wenige Monate später übernahmen die Behörden der neu gegründeten DDR in Torgau das Regime: Seit 1950 betrieben sie in der Kleinstadt eine der repressivsten staatlichen Strafvollzugseinrichtungen, die bis zur Auflösung im Jahr 1990 die sogenannten sozialistischen Erziehungsideale praktizierte.

Aufgrund dieser im wahrsten Sinne des Wortes "doppelten" Vergangenheit war Torgau nach der Wiedervereinigung schnell als zentraler Dokumentations- und Gedenkort im wiedergegründeten Freistaat Sachsen vorgesehen. Seit Mitte der neunziger Jahre konnten erste Sonderausstellungen zur Funktion des Strafvollzugs in der SBZ und zur NS-Wehrmachtsjustiz besichtigt werden. Nach einer längeren Phase der Umarbeitung wurde nunmehr vor zwei Wochen eine gemeinsame Dauerausstellung im Trakt B des Schlosses Hartenfels eröffnet, die alle Phasen totalitärer Herrschaft an diesem Ort darstellt.

Wehrmacht-Strafsystem in drei von vier Räumen

Unzweifelhaft wurde bei der neuen Gesamtkonzeption der Präsentation den Gepflogenheiten bundesdeutscher Geschichtsschreibung entsprochen: Bereits beim flüchtigen Rundgang fällt die überaus starke Thematisierung der NS-Historie auf. So wird die Rolle Torgaus als Zentrale des Wehrmacht-Strafsystems in drei von vier Räumen ausführlich erörtert. Lediglich der verbleibende vierte Raum - mit nur einer unwesentlich größeren Quadratmeterfläche - ist den Bereichen Speziallager und Strafvollzug der DDR gewidmet.

Doch allein die Tatsache, daß die neue Dauerausstellung gleichberechtigt an alle Opfergruppen erinnert, diente Mitgliedern der Bundesvereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz als Anlaß, gegen ihre Eröffnung am 9. Mai zu demonstrieren. Nach ihrer Auffassung habe die Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes für alle Opfer zu einer "Einebnung des Gedenkens" geführt. Auf Flugblättern forderten sie zudem von der Stiftung Sächsische Gedenkstätten die Aufstellung eines eigenen Denkmals für alle Opfer der Wehrmachtsjustiz. Eine gemeinsame Erinnerungsstätte zusammen mit den kommunistisch Verfolgten - wie von der Stiftung angestrebt - lehnen sie dagegen kategorisch ab, da "zu diesen Opfern (nach 1945) nicht nur Unschuldige, sondern auch NS-Täter gehörten".

Die aktuellen Proteste in Torgau stellen allerdings nur ein Symptom eines seit Monaten schwelenden Konflikts dar. Ausgangspunkt war die Änderung der Richtlinien für die wissenschaftliche Arbeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, die am 23. Februar 2003 beschlossen wurde. Kernpunkt der Modifikationen ist die Auflösung der alten Beiräte, die sich ausschließlich aus Vertretern und Lobbyisten der jeweiligen Verfolgtengruppe zusammensetzen. Diese alten Organisationen sollten durch einen gemeinsamen Beirat von NS- und kommunistisch Verfolgten ersetzt werden. Ziel dieser Änderung ist es, das Verständnis für das Leiden und die heutigen Befindlichkeiten der jeweils anderen Seite zu fördern und die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Projekten zu fördern.

Es darf keine Gleichsetzung von DDR und Holocaust geben

Doch bereits bei einer Anhörung im Januar 2003 wehrte sich die Mehrzahl der Vertreter der NS-Verfolgten gegen dieses aus ihrer Sicht "vollkommen falsche Signal": Peter Steinbach, Leiter der Gedenkstätte Deutscher Widerstand, behauptete, "daß die Zusammensetzung des (auf die vorgesehene Weise gebildeten) Stiftungsbeirates keine Gewähr für die gleichgewichtige Erinnerung an beide Diktaturen" biete. Die Stiftung setze sich der Gefahr aus, "vor allem jenen Sitz und Gewicht zu geben, die das antistalinistische Erinnerungsziel verfolgen und dabei das antinationalsozialistische aus dem Blick verlieren" wollten.

Romani Rose, Vorsitzender des Dokumentationszentrums Deutscher Sinti und Roma, meinte: "Es ist nicht hinnehmbar, daß die Staatsregierung bei ihrer Gedenkstättenarbeit die Verbrechen des Stalinismus und der DDR-Staatssicherheit politisch, inhaltlich und moralisch mit dem nationalsozialistischen Völkermord an Sinti und Roma sowie an den Juden gleichsetzt." Noch deutlicher brachte Hans Lauter, Vorsitzender der orthodox kommunistischen "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" in Sachsen, eine unversöhnliche Auffassung zum Ausdruck: "Es darf keine Gleichsetzung von DDR und NS-Regime geben. Nichts ist vergleichbar mit den Greueltaten, dem millionenfachen Morden des Naziregimes, mit KZ, Weltkrieg und Holocaust."

Als Konsequenz traten daher im Januar 2004 die Vertreter des Zentralrats der Juden in Deutschland, der Sinti und Roma sowie der Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz aus der Stiftung aus, nachdem ihrer Forderung nach einer Trennung des Beirates bezüglich der jeweiligen Arbeitsschwerpunkte (NS-Geschichte und DDR-Geschichte) nicht stattgegeben worden war.

Tatsächlich ist Sachsen mit diesem Schritt das erste Bundesland, daß die bisherige Praxis der Klassifizierung verschiedener Opfergruppen zu beenden versucht. Die Verfolgten der kommunistischen Diktatur befinden sich in den meisten Bundesländern, wie z.B. in Brandenburg, in einer äußerst schwierigen Situation. So werden ihnen an Gedenkorten wie Sachsenhausen nicht nur weitaus weniger Vertreter als den NS-Opferverbänden zugebilligt, sondern zugleich auch erheblich schlechtere Mitsprachemöglichkeiten über Angelegenheiten, die beide Gruppen betreffen.


Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen