© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 22/04 21. Mai 2004

Zeitschriftenkritik: Zeitschrift für Lebensrecht
Dem Leben dienen
Jochen Schmitt

Ius iuvat iuventutem - das Recht hilft der Jugend - lautet der lateinische Wahlspruch der Juristenvereinigung Lebensrecht e.V. Dieser Satz ist auf jeder Ausgabe der Zeitschrift für Lebensrecht (ZfL) über einer stilisierten Waage der Justitia abgedruckt. Er ist ein Bekenntnis und zeugt davon, daß die Juristenvereinigung mit dem Ziel gegründet wurde, den uneingeschränkten Schutz der ungeborenen Kinder, insbesondere deren grundgesetzlich verbürgtes Recht auf Leben, zu verwirklichen. Seit der Gründung der Vereinigung hat sich aber das Themenspektrum bedingt durch den medizinisch-technischen Fortschritt stark erweitert. Jetzt treten immer mehr bioethische Fragen wie Genforschung, Organtransplantation und Euthanasie in den Vordergrund.

Die Zeitschrift für Lebensrecht erscheint nun im 13. Jahrgang und hat sich inzwischen von einem Vereinsblatt zum Fachperiodikum gewandelt. Sie ist heute für alle Juristen, die sich mit der Abtreibungsproblematik oder bioethischen Fragen befassen, sowie für Lebensrechtler unverzichtbare Lektüre. Zum Herausgeberbeirat der viermal im Jahr erscheinenden Publikation gehören viele renommierte Juristen, etwa Herbert Tröndle, Karl Lackner und Harro Otto sowie Eike von Hippel, ferner die Mediziner Hans-Bernhard Wuermeling und Hermann Hepp sowie der Sozialethiker Manfred Spieker, denn die ZfL ist auch interdisziplinär offen.

Ein Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe besteht in der Dokumentation zweier sich widersprechender Gerichtsentscheidungen über die Frage, ob katholische Beratungsstellen finanziell förderungswürdig sind, die nach den entsprechenden bischöflichen Richtlinien beraten, ohne aber Beratungsscheine auszustellen, mit denen eine straffreie Abtreibung möglich ist. In seiner Anmerkung zu diesen Urteilen schließt sich Axel Azzola dem Oberverwaltungsgericht Münster an, das die Förderungswürdigkeit bejaht.

An der Argumentation der Gerichte und Azzolas wird deutlich, daß es sich bei der Beurteilung des Beratungsscheins und des damit verbundenen Schutzkonzepts nicht nur um eine schwerwiegende moraltheologische Frage handelt, sondern daß auch juristisch komplexe Fragen und Folgeprobleme damit verbunden sind.

Wolfgang Philipp befaßt sich in seinem Beitrag "Meinungsfundamentalismus oder Lebensschutz?" mit der Kritik von Walter Seitz, einem Richter am Oberlandesgericht München, an einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Dieses Gericht entschied nämlich, daß es von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, ärztlich durchgeführte und straffreie Abtreibungen als "Mord an unseren Kindern", als "rechtswidrig" oder als "neuen Holocaust" zu bezeichnen. Philipp bemerkt, daß Seitz nur wenige Argumente gegen diese Entscheidung vorbringe und sie sehr emotionsgeladen ausführe. Zudem verkenne er die verfassungsrechtliche Dimension des Urteils völlig. An der ZfL wird deutlich, daß die Lebensschützer die besseren Argumente haben, auch wenn sie in den Medien meist schlechter wegkommen als ihre Gegner.

Anschrift: Juristenvereinigung Lebensrecht e.V., Postfach 50 13 30, 50973 Köln. Internet: www.juristen-vereinigung-lebensrecht.de  Das Jahresabo kostet 18 Euro.


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