© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 27/04 25. Juni 2004

Meldungen

Warnung vor Cross-Border-Leasing

DÜSSELDORF. Die vielen deutschen Städte, die ihre leeren Kassen in den letzten Jahren mit Erlösen aus sogenannten Cross-Border-Leasing-Verträgen (CBL) mit US-Trusts gefüllt haben, müssen auf der Hut sein. "CBL-Geschäfte auf kommunaler Ebene können nicht nur den jeweiligen Kommunalhaushalt gefährden, sondern auch negative Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben", erklärte der nordrhein-westfälische Landesrechnungshof in Düsseldorf. Für Aufregung sorgt zudem eine in den USA geplante Gesetzesänderung zum Steuerrecht, die die bisherigen Steuervorteile für die amerikanischen Leasinggeber kappen könnte. Experten befürchten, daß die US-Vertragspartner nun versuchen könnten, zu Lasten der Kommunen aus den Vereinbarungen auszusteigen. "Die US-Trusts könnten geneigt sein, bei deutschen Städten Vertragsverletzungen zu suchen, um aus den Verträgen zu kommen", sagte der Kölner Publizist Werner Rügemer. Beim Cross-Border-Leasing vermietet eine Kommune oder Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft eigene Einrichtungen wie Verkehrsbetriebe, Wasserwerke, Müllverbrennungsanlagen oder auch Gebäude langfristig an einen amerikanischen Leasinggeber und mietet diese sogleich wieder zurück.

 

Haverbeck-Wetzel und Cohrs verurteilt

VLOTHO. Die Vorsitzende des Vereins Collegium Humanum, Ursula Haverbeck-Wetzel, und der Schriftleiter der Zeitschrift Stimme des Gewissens, Ernst-Otto Cohrs, sind vom Amtsgericht Bad Oeyenhausen wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Gegenstand des Verfahrens war ein Artikel von Haverbeck-Wetzel in Cohrs' Publikation, in welchem von der "Reichskristallnacht" als der "Beginn einer großen Lüge" die Rede sei. Gemeint sei damit die "Auschwitz-Lüge", so das Amtsgericht. Haverbeck-Wetzel wurde zu 180 Tagessätzen zu je 30 Euro, Cohrs zu 180 Sätzen zu 20 Euro verurteilt. Außerdem muß die im Vorjahr beschlagnahmte Gesamtauflage der 3.000 Hefte der Stimme des Gewissens eingestampft werden. Für Irritationen sorgte zu Beginn der Verhandlung die Anwesenheit des Berliner Rechtsanwalts Horst Mahler als Assistent der Verteidigung - gegen ihn besteht derzeit ein Berufsverbot.

 

Sicherheitsverwahrung auch nachträglich

BERLIN. Die Bevölkerung soll künftig vor hochgefährlichen Straftätern besser geschützt werden. Nach jahrelangem Streit verabschiedete der Bundestag eine Änderung des Strafgesetzbuches. Sie erlaubt die Anordnung einer Sicherungsverwahrung auch dann, wenn sich ein Täter erst in der Haft als gefährlich erweist. Täter, die in Sicherungsverwahrung genommen werden, kommen damit auch nach der Verbüßung ihrer regulären Haftstrafe nicht frei.


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