© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 28/04 02. Juli 2004

Meldungen

Einschränkung der Versammlungsfreiheit

GOTHA. Das Landratsamt Gotha hat eine für den 3. Juli angemeldete Demonstration von NPD-Aktivisten mit einer bemerkenswerten Begründung verboten. So heißt es in dem Bescheid der Behörde unter anderem, die Protestveranstaltung unter dem Motto "Nein zur Agenda 2010! Ja zu sozialer Gerechtigkeit! - Unsere Agenda heißt Widerstand!" sei dazu geeignet, "die öffentliche Diskussion in der Bundesrepublik in ihrem Sinne zu verschärfen und mit ihrer Argumentation den Staatsfrieden zu stören". Überdies seien die Veranstalter "eindeutig der rechten Szene zuzuordnen". Mit dem allgemeinen Verweis auf Mölln, Solingen und einen Sprengstoffund bei einem vermutlich rechtsgerichteten Jugendlichen in der Region sieht das Amt den Tatbestand einer "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" erfüllt. "Wenn diese Argumentation Bestand hat, ist das das Ende der Demonstrationsfreiheit in Deutschland, wie sie im 19. Jahrhundert erkämpft worden ist", kommentierte NPD-Geschäftsführer Frank Schwerdt das Verbot. Die Partei habe deshalb Widerspruch eingelegt.

 

Erneut Überfall auf Burschenschaft

GÖTTINGEN. Die Reihe der Angriffe gegen Studentenverbindungen in Deutschland reißt nicht ab. In der vergangenen Woche attackierten laut Polizeibericht etwa zwanzig zum Teil vermummte Personen kurz nach Mitternacht das Haus der Göttinger Burschenschaft Hannovera mit Steinen, Farbbeuteln und Eiern. Dabei gingen nach Zeugenaussagen drei Fensterscheiben zu Bruch, die Hauswand wurde beschmiert und ein Kraftfahrzug vor dem Haus zerkratzt. Verletzt wurde niemand. Die Täter, die unerkannt entkamen, riefen Parolen wie "Burschis raus" und "Nazis raus".

 

Kopftuchklage scheitert vor EU-Gericht

STRASSBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde einer türkischen Studentin gegen die Universität Ankara abgewiesen. Die junge Frau hatte sich gegen ihre Exmatrikulation zur Wehr gesetzt, nachdem die Hochschule sie wegen Tragen eines Kopftuches relegiert hatte. Da sich das Urteil explizit auf die spezielle Rechtslage in der Türkei bezieht - etwa auf das 1998 verhängte Verbot der radikalislamischen Wohlfahrtspartei -, ist allerdings fraglich, ob ihm für ähnlich gelagerte Rechtsstreitigkeiten zum Beispiel in Frankreich oder Deutschland Präzedenzcharakter zukommt.

 

Noch mehr Rechte für Homosexuelle

BERLIN. Die Bundesregierung will die Rechte von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften weiter stärken. Künftig sollen in den eingetragenen Lebenspartnerschaften Stiefkinderadoptionen erlaubt sein, kündigte Grünen-Fraktionschefin Krista Sager an. Außerdem sei eine Gleichstellung bei der Hinterbliebenenversorgung geplant. Sager sprach von einem "wichtigen Beitrag gegen Diskriminierung".


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