© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 30/04 16. Juli 2004

Gemischte Gefühle
von Bernd-Thomas Ramb

Zwiespältig sind die Eindrücke, die das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Verletzungen des Stabilitätspakts erzeugt. Der Klage der EU-Kommission gegen den Beschluß des Ministerrats der Finanzminister, die Strafverfahren gegen Deutschland und Frankreich wegen Überschreitung der Defizitbeschränkungen auszusetzen, wurde stattgegeben. Da stellt sich zunächst Freude ein, daß die großen EU-Staaten nicht einfach so bestehendes EU-Recht brechen dürfen und die Stabilitätsvorschriften des Euros nicht nur Schall und Rauch sind. Gerade Deutschland, das seine untadelige D-Mark der Europäischen Währungsunion nur opfern wollte, wenn der Euro das gleiche Ausmaß an Stabilität vertrauenswürdig versprechen konnte, enttäuschte durch die Mißachtung der selbst formulierten Stabilitätskriterien - und mehr noch durch die Hintertreibung der dafür angedrohten Strafmaßnahmen. Dem EuGH ist zu danken, daß Europa nicht der Willkürherrschaft der Großen verfällt.

Andererseits ist die Freude auch Schadenfreude, denn Deutschland droht nun schlimmstenfalls eine Bußgeldzahlung in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro. Ein Schock angesichts knappster Kassen. Wenn die Bundesregierung das Bußgeld nicht einfach zur bestehenden Staatsverschuldung zurechnen will, bleibt neben der schlichten Zahlungsverweigerung nur die Neufassung eines aufgeweichten Stabilitätsgesetzes. Der Euro gerät so oder so immer mehr in Gefahr. Das mag einigen zur Freude gereichen, doch der Preis ist hoch und lautet Währungsreform.


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