© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 30/04 16. Juli 2004

Meldungen

Cannabis bleibt weiterhin verboten

KARLSRUHE. Der Erwerb und Besitz auch kleiner Mengen der "weichen" Droge Cannabis ist weiterhin nicht erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte jetzt das umfassende Verbot des Umgangs mit Haschisch erneut für verfassungsgemäß. Auslöser für den am Freitag veröffentlichten Beschluß, mit dem die "Haschisch-Entscheidung" von 1994 bestätigt wurde, war eine Vorlage des Amtsgerichts Bernau. Die Karlsruher Richter betonten, ihre vor zehn Jahren vorgenommene Einschätzung zu den Risiken des Cannabiskonsums werde durch neueste wissenschaftliche Erkenntnisse "nicht erschüttert". Das Amtsgericht Bernau war der Auffassung, daß nach diesen "fundierten" Forschungserkenntnissen die mit dem Cannabiskonsum verbundenen Komplikationen "wesentlich geringer" als bisher angenommen ausfallen. Deswegen könne an der Risikoeinschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr festgehalten werden. 1994 waren die Richter von "nicht unbeträchtlichen Gefahren und Risiken" des Cannabiskonsums, wie mögliche "psychische Abhängigkeit" und Störung der Persönlichkeitsentwicklung bei Jugendlichen und Heranwachsenden, ausgegangen.

 

Drogenmißbrauch bei der Bundeswehr

BERLIN. Im vergangenen Jahr hat es bei der Bundeswehr 1.743 Fälle von Mißbrauch illegaler Drogen gegeben. Knapp 57 Prozent davon betrafen den Konsum von Haschisch und Marihuana, wie eine am Dienstag veröffentliche Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion ausweist. Da die meisten betroffenen Soldaten junge Mannschaftsdienstgrade seien, werde davon ausgegangen, daß die Ursachen "in den weitaus meisten Fällen" im gesellschaftlichen Umfeld in der Zeit vor dem Grundwehrdienst lägen. Eine Zunahme von Suchterkrankungen bei Auslandseinsätzen lasse sich im übrigen nicht feststellen, so die Antwort.

 

Demonstrationsfreiheit erneut eingeschränkt

GOTHA. Das Landratsamt Gotha geht erneut mit widerrechtlichen Mitteln gegen eine Demonstration der NPD in der thüringischen Kreisstadt vor. Nachdem das Verwaltungsgericht Weimar bereits das Verbot einer NPD-Demonstration gegen die Agenda 2010 durch das Landratsamt mit Verweis auf die grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit für rechtswidrig erklärt und aufgehoben hat (JF 29/04), erließ das Amt nun für die Versammlung einen so drakonischen Auflagenkatalog, daß die Veranstalter nicht mehr die Möglichkeit gegeben sehen, ihre politischen Inhalte im Rahmen des Grundrechts auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit darzustellen. In der Tat verbieten die Auflagen nicht nur die Präsentation zentraler sozialpolitischer Inhalte der Partei, sondern sogar sich während des Aufzuges in Wort und Bild als sogenannter "Nationaler Widerstand" darzustellen. Erneut hat die Bundesgeschäftsführung Beschwerde eingelegt.


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