© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 38/04 10. September 2004

Nicht mehr ernst zu nehmen
Gesundheitspolitik: Private Absicherung des Zahnersatzes ist erneut aufgeschoben worden / Keine Entlastung der Arbeitskosten
Jens Jessen

Die Finanzierung des Zahnersatzes für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nun wieder zum Arbeitsfeld der Berliner Gesundheitspolitiker geworden. Alles schien klar, nachdem im Rahmen der Arbeiten zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) CDU-Chefin Angela Merkel und Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) in einem nächtlichen Telefonat Ende 2003 vereinbarten, daß die GKV-Versicherten, die bislang einen Anspruch auf Zahnersatz hatten, nun diesen Teilbereich der GKV allein über einen Pauschalbeitrag vornehmen müssen - unabhängig vom Einkommen.

Neu war auch, daß die zusätzliche Zahnersatzversicherung nicht nur in der GKV, sondern ebenso über die privaten Krankenversicherungen (PKV) ermöglicht werden sollte. Zwei Ziele standen dabei im Vordergrund: die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber um bis zu zwei Milliarden Euro zu senken und den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu forcieren. Schließlich hatten die GKV 2002 fast 143 Milliarden Euro ausgegeben: Über 3,5 Milliarden (2,6 Prozent) entfielen dabei auf den Zahnersatz.

Diese Vereinbarung war jedoch von Anfang an weder Fisch noch Fleisch. Für die Ökonomen ließ sich nicht erkennen, welche Vorzüge die neue Regelung gegenüber der bestehenden haben soll. Allem Anschein nach fürchtete sich Angela Merkel vor mutigen Schritten, zu denen die Herausnahme der Zahnersatzleistungen aus dem Leistungskatalog der GKV gehört hätte. Der GKV-Beitrag wäre damit gesenkt worden.

Planbare und langfristig durch Prävention zu beeinflussende Zahnersatzleistungen gehören in keine gesetzliche Versicherung. Sie sind allenfalls in einer privaten Versicherung gut aufgehoben. Wer seine Zähne pflegt und Prävention betreibt, das zeigt die Statistik, hat in der ersten Lebenshälfte keinen Zahnersatzbedarf. Die Versicherung ist privat für fast jeden möglich - nur Einkommensschwache bräuchten Zuschuß.

Ärztevertreter wie der Marburger Bund haben klar für die Ausgliederung des Zahnersatzes aus der GKV plädiert - wohl auch als Testballon für die von der CDU geplante einkommensunabhängige Kopfpauschale in der gesamten GKV. Dies wäre ein "erster zukunftsweisender Schritt", um den Einstieg in prämienfinanzierte Leistungen im kleinen auszuprobieren, erklärte Marburger-Chef Frank Ulrich Montgomery. Wenn einmal getroffene politische Entscheidungen nicht verwirklicht würden, seien Zweifel an der Kompetenz der Volksvertreter "mehr als berechtigt".

Wolfgang Greiner von der Forschungsstelle für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsforschung der Universität Hannover hat im Hinblick auf den Zahnersatz sogar vorgeschlagen darüber nachzudenken, ob "es nicht ganz ohne Versicherungspflicht für die Kosten des Zahnersatzes geht". Schließlich würde nach internationalen Erfahrungen die Zahngesundheit darunter nicht meßbar leiden. Ganz anders sieht es mit den nicht planbaren Behandlungen von Krankheiten im Mund- und Kieferbereich aus. Diese gehören in den Leistungskatalog der GKV.

Die Vereinbarung zwischen Merkel und Schröder kann weder Wettbewerb und Freiheit im Gesundheitsmarkt voranbringen, noch entspricht sie den Anforderungen an eine erneuerte soziale Marktwirtschaft. Es lohnt sich also nicht, Tränen über das Scheitern der Vereinbarung zu vergießen. Das gilt vielmehr für die mangelnde Verläßlichkeit der rot-grünen Regierungskoalition und deren ständige Vertrauensbrüche.

Für Studenten der Politologie ist das vielleicht höchst amüsant. Für jeden betroffenen Bürger ist es erschreckend. Die Regelungen im SGB V haben bislang etwa eine halbe Million GKV-Mitglieder veranlaßt, eine private Absicherung für Zahnersatz abzuschließen, die jetzt wieder storniert werden muß.

Ähnliches geschah schon 1999, als die neu ins Amt gekommene Schröder-Regierung die noch vom einstigen Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) initiierte private Zahnersatzversicherung für alle unter 18jährigen wieder eliminierte, indem der Zahnersatz wieder GKV-Leistung wurde. Der Zeitpunkt rückt näher, an dem die Bürger den Gesetzgeber überhaupt nicht mehr ernst nehmen.

Was die Bundesregierung anfangs als schmerzhafte Großtat feierte, mit der man über den eigenen Schatten springen wollte, geriet in diesem Jahr mehr und mehr in die Kritik der Genossen. Die Gemeinsamkeiten von Regierung und Opposition fanden zwar 2003 im Rahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes im SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung), Paragraph 58, ihren Niederschlag.

Nach dessen erstem Absatz haben die Krankenkassen für Mitglieder, die einen Leistungsanspruch auf Zahnersatz besitzen, in ihrer Satzung einen Beitrag vorzusehen, der von den Mitgliedern allein zu tragen ist. Das Wort Beitrag drückt einen Fixbetrag bzw. eine Krankenkassenprämie unabhängig vom Einkommen des Versicherten aus.

Diese einvernehmliche Lösung zeigte schnell Risse. Am 20. August strebte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) in einem Schreiben an Merkel einen prozentualen Beitrag als Ersatz für den vereinbarten Festbetrag an, weil die Umsetzung der beschlossenen Regelung erhebliche Probleme verursachen werde. Die Wahl zwischen privatem und gesetzlichem Versicherungsschutz solle entfallen.

Tags darauf schloß sich die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, diesem Vorschlag an. SPD-Fraktionsvize Gudrun Schaich-Walch war zwei Tage später in ihrer Forderung konsequent: Die Neuregelung sei überhaupt zu streichen und der Zahnersatz als reguläre Kassenleistung beizubehalten, die zur Hälfte von den Arbeitgebern zu finanzieren ist.

Die von Ministerin Ulla Schmidt vorgetragenen Argumente gegen die Pauschale entbehren ökonomischer Vernunft. Sie argumentiert mit den hohen Kosten der Eintreibung der Pauschale. Die zitierten hohen Verwaltungskosten ergeben sich allein daraus, daß die Pauschalen bei Rentnern und Arbeitslosen nicht mehr wie bisher direkt von den zuständigen Sozialversicherungsträgern einbehalten werden sollen. Per Verordnung ließe sich das ohne Umstände regeln.

Möglicherweise soll die Einführung einer eigenständigen Versicherung für den Zahnersatz um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2005 verschoben werden. Die Entscheidung darüber wird wohl bis Oktober vertagt. Dann soll die neue Gesetzesvorlage der Gesundheitsministerin im Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat behandelt werden. Die CDU will dort das Pauschalmodell wieder durchsetzen.

Gemunkelt wird auch, daß als Ausgleich die nach dem GMG 2004 beschlossene eigenständige Versicherung des Krankengeldes von 2006 auf den 1. Juli 2005 vorgezogen wird. Die GKV sind von dieser Entwicklung angetan, die darauf hinausläuft, "daß der Zahnersatz integraler Bestandteil der gesetzlichen Krankenkassen bleiben soll" (Gemeinsame Presseerklärung, Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 30. August).

Auch Merkel ist durch die Halbherzigkeit ihres Vorgehens gescheitert. Die Bundesregierung hat einen Test an ihr durchgeführt und dabei gewonnen. Das Eingehen auf einen gelenkten Wettbewerb hat die GKV gestärkt. Echte Alternativen wurden dem Bürger nicht geboten: weder ein Wettbewerb der Kassen, noch Preistransparenz. Was bleibt, ist der Verschiebebahnhof, mit dem Versichertenbeiträge der Mitglieder der GKV zur Sanierung von Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Staatsfinanzen abgegriffen werden.

Kosten des Zahnersatzes: 2002 gaben die Kassen 3,53 Milliarden Euro dafür aus - trotz des Milliarden-Eigenanteils der Versicherten


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