© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 39/04 17. September 2004

Meldungen

Thüringen: Erneut Grundrechtsverletzung

EISENACH/MEININGEN. Erneut hat das Verwaltungsgericht Meiningen das Verbot einer NPD-Demonstration durch die Stadtverwaltung Eisenach aufgehoben. Das Gericht wertete den Bescheid der Stadt unter Verweis auf die "grundlegende Bedeutung der Versammlungsfreiheit" als "rechtswidrig" und mußte daran erinnern, daß Einschränkungen der Grundrechte nur unter "Vorbehalt des Gesetzes" und nicht nach Gutdünken geschehen dürfen. Bereits im August hatte das Gericht das Verbot einer NPD-Veranstaltung in Eisenach mit Verweis auf dessen Willkürcharakter aufgehoben (JF 33/04). Auch im thüringischen Gotha kommt es immer wieder zu grundgesetzwidrigen Versammlungsverboten für die NPD, die regelmäßig vom Oberverwaltungsgericht in Weimar mit Verweis auf die Wahrung der Grundrechte aufgehoben werden (JF 28-33/04).

 

Vier DDR-Offiziere in Berlin angeklagt

BERLIN. Am Landgericht Berlin hat der letzte dort anhängige Prozeß um die Toten an Mauer und Stacheldraht begonnen. Angeklagt sind vier ehemalige Offiziere der DDR-Grenztruppen, die im Kommando Grenze und im Grenzkommando Nord für die Verlegung von Erdminen und die Aufstellung von Splitterminen an den Grenzzäunen zuständig waren. Die Staatsanwaltschaft wirft den Rentnern im Alter zwischen 63 und 73 Jahren Beihilfe zum Totschlag und Beihilfe zum versuchten Totschlag vor. Die Anklage bezieht sich auf fünf Flüchtlinge, die zwischen 1974 und 1984 entlang der Grenze des heutigen Sachsen-Anhalt durch Splitterminen zu Tode kamen, sowie ein fünftes Opfer, das schwer verletzt wurde. Unter anderem starb 1981 bei Tanne im Harz ein 17jähriger, als er versuchte, über die Sperranlagen nach Niedersachsen zu gelangen. Die Splitterminen SM-70 waren seit 1970 an zahlreichen Abschnitten der Metallgitterzäune der DDR-Grenzanlagen angebracht worden. Wenn Flüchtlinge beim Klettern über den Zaun einen Draht berührten, verschossen die Minen knapp 100 kleine scharfkantige Metallwürfe. Für den Prozeß sind sieben Verhandlungstage angesetzt.

 

Prozeß gegen BND-Mann eröffnet

MÜNCHEN. Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes muß sich wegen Spionage für den bulgarischen Geheimdienst vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft hat den 64jährigen Mann angeklagt, von Juli 2002 bis September 2003 Informationen aus dem BND verraten zu haben. Gegenüber den Ermittlern hatte der Mann bereits ein Geständnis abgelegt. Der BND-Mitarbeiter hatte längere Zeit dienstlich Kontakt mit osteuropäischen Geheimdiensten unterhalten. Obwohl er 2001 eine andere Aufgabe bekam, traf er sich weiter ohne Genehmigung privat mit einer Mitarbeiterin des bulgarischen Nachrichtendienstes in München und gab ihr auch dienstliche Unterlagen.


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