© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 39/04 17. September 2004

Meldungen

OECD-Studie: Mängel im deutschen Bildungswesen

BERLIN. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stellt Deutschland in ihrer jüngsten Vergleichsstudie zur Bildung abermals ein schlechtes Zeugnis aus. Nach vorab veröffentlichten Auszügen bemängelt die Organisation unter anderem die Lage in den Kindergärten und Grundschulen. Dort sei die Zahl der Erzieherinnen und Lehrkräfte im Vergleich zu derjenigen der Kinder nicht ausreichend. Besonders schlecht sei das Verhältnis im Vorschulbereich. Dort kämen rund 24 Kinder auf eine Betreuungsperson - unter den OECD-Staaten nach Großbritannien die "ungünstigste Relation". Der Durchschnittswert unter den 30 Ländern der OECD liegt demnach im Kindergartenbereich bei etwa 15 Kindern pro Betreuungsperson. Besonders günstige Werte erreichten Island, Dänemark und Neuseeland mit einer Quote von fünf bis sieben. Im Grundschulbereich kommen der Studie zufolge in Deutschland rund 19 Kinder auf eine Betreuungsperson; der OECD-Mittelwert liegt bei 17 Kindern. Deutschland, so die OECD-Studie, investiere im Vergleich zu anderen Industrienationen weniger Geld in das Bildungssystem. Gewürdigt werden allerdings die Anstrengungen beim Ausbau von Ganztagsschulen sowie der Umstellung auf Master-Bachelor-Abschlüsse an den deutschen Hochschulen.

 

Ethikrat will vorläufig bei Klonverbot bleiben

BERLIN. Das Klonen von Embryonen zu therapeutischen Zwecken soll nach einer Empfehlung des Nationalen Ethikrates vorerst verboten bleiben. Beim therapeutischen Klonen werden dem geklonten Embryo Stammzellen entnommen, um damit körpereigenes Gewebe herzustellen. Dieses könnte gegen Krankheiten wie Alzheimer oder Diabetes eingesetzt werden. Der Embryo wird dabei zerstört. Ein derartiges Vorgehen soll nach der Empfehlung derzeit verboten bleiben. Allerdings gaben die 25 Mitglieder dazu insgesamt drei verschiedene Zusatzerklärungen ab: Zwölf Kommissionsmitglieder finden therapeutisches Klonen "prinzipiell vertretbar", fünf Mitglieder forderten ein generelles Klonverbot, und weitere fünf Wissenschaftler erklärten das therapeutische Klonen angesichts des derzeitigen Forschungsstandes für noch nicht zulässig. Drei Mitglieder schlossen sich ausdrücklich keiner Position an. Der Nationale Ethikrat wurde von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) berufen und soll die Politik beraten.

 

Urteil gegen Naumann ist rechtskräftig

BERLIN. Das Urteil gegen den Zeit-Herausgeber Michael Naumann im Beleidigungsverfahren um den TV-Moderator Michel Friedman ist rechtskräftig. Die von Naumann beantragte Revision eines Urteils des Amtsgerichts Tiergarten, das den früheren Kulturstaatsminister zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt hatte, wurde vom Kammergericht Berlin als "offensichtlich unbegründet" verworfen. Naumann hatte im Juni 2003 in einer Talkshow gesagt, die Ermittlungen wegen Drogenmißbrauchs gegen den damaligen Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden, Friedman, würden von einem "durchgeknallten Staatsanwalt" geführt. Dadurch fühlte sich der Berliner Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge beleidigt und zeigte Naumann an. Im Juli 2003 akzeptierte Friedman einen Strafbefehl über 150 Tagessätze à 116 Euro; er gilt damit als vorbestraft. Inzwischen kündigte Naumanns Anwalt Verfassungsbeschwerde an.


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