© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 40/04 24. September 2004

Meldungen

DVU: Benachteiligung im Wahlkampf

POTSDAM. Die Deutsche Volksunion (DVU) hat während des Landtagswahlkampfes in Brandenburg weitere Benachteiligungen durch den öffentlich rechtlichen Landessender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) in Kauf nehmen müssen. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Potsdam kurz vor der Wahl mußte das RBB-Fernsehen der Partei kurzfristig zwei weitere Wahlwerbespots von jeweils dreißig Sekunden einräumen. Das Gericht verweist darauf, daß der Grundsatz der Chancengleichheit eine Ungleichbehandlung der Parteien "verfassungskräftig untersagt". Bereits zuvor war die DVU vom RBB - rechtswidrig - wiederholt zu Diskussionsrunden im Rahmen von Sendungen zur Wahl nicht eingeladen worden (JF 39/04). Außerdem beschuldigte die Partei den Sender, in einem Beitrag des TV-Magazins "Klartext" am 8. September einen stammelnden Plakatekleber unter falschem Namen unzutreffend als DVU-Landtagskandidaten präsentiert zu haben. Teile des Beitrages waren am 14. September in der ZDF-Sendung "Frontal 21" wiederholt worden. Der RBB entschuldigte sich mittlerweile, die DVU hat Klage eingereicht. Ebenfalls erwägt die Partei, wegen des Ausschlusses ihres Landesvorsitzenden von der Brandenburger Elefantenrunde am Wahlabend im RBB-Fernsehen vor Gericht zu gehen. Obwohl die DVU mit 6,1 Prozent zulegen konnte und damit erneut ins Parlament einzieht, war sie als einzige Landtagspartei nicht eingeladen worden. Am Sonntag hatte sich die Fraktion zudem über die Ankündigung der Wahlberichtsendungen im öffentlich-rechtlichen Sender Phönix beschwert. Dort wurde ebenfalls die DVU als einzige Partei verschwiegen, andererseits aber sogar FDP und Grüne - die erneut die Fünf-Prozent-Hürde weit verfehlten - präsentiert. Der Sender wirbt mit dem Spruch: "Phönix - das ganze Bild".

 

NPD: Beschlagnahme war widerrechtlich

DRESDEN/RIESA. Das Landgericht Dresden hat die Beschlagnahme von 772 Wahlkampf-Tonträgern der NPD aufgehoben. Die Restbestände der seit dem 3. September gratis in Sachsen verteilten CD mit dem Titel "Schnauze voll? Wahltag ist Zahltag" waren zwei Tage nach dem Wahlerfolg der Partei im Saarland im Lager des parteieigenen Versandhandels in Riesa von der Polizei konfisziert worden (JF 39/04). Das Gericht konnte nun allerdings keine Anhaltspunkte für einen "Tatverdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen feststellen", nachdem sich herausgestellt hatte, daß die inkriminierte Textzeile "Ein Volk, ein Führer" auf der Platte gar nicht enthalten ist, sondern tatsächlich "Ein Volk, ein Wille" lautet. Auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT erklärte die Pressestelle der Staatsanwaltschaft in Dresden, der Fehler gehe auf zwei Polizeibeamte zurück, die den Text falsch mitgeschrieben hätten. Das Amtsgericht Riesa habe die Platte dann selbst nicht mehr geprüft, sondern die Beschlagnahme auf Grundlage der falschen Transskription angeordnet.


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