© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 43/04 15. Oktober 2004

Aufgeschnappt
Selbst ist der Mann
Matthias Bäkermann

Ein Bonner Finanzdienstleister ließ vor drei Jahren über das Arbeitsamt eine Stelle als "Bank-, Versicherungs- und Finanzkauffrau" ausschreiben. Ein studierter Betriebswirt bewarb sich darauf und bekam seine Bewerbungsunterlagen nach einiger Zeit mit einer Ablehnung zurückgeschickt.

Diese Ablehnung bezog der Nachwuchsbanker allerdings auf sein Geschlecht und zog vor das Arbeitsgericht in Bonn. Und obwohl die rot-grüne Regierung noch gar nicht ihr Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg gebracht hat, sprach das Gericht dem Bewerber diese Woche 3.500 Euro Entschädigung zu. Der Richter nahm Bezug auf die Antidiskriminierungs-"Richtlinie" aus Brüssel: Danach sei allein die Ausschreibungspraxis ein Indiz für Geschlechterbenachteiligung. Argumente des Arbeitgebers, der Kläger entspreche nicht dem Anforderungsprofil und die Anzeige sei schließlich vom Arbeitsamt geschrieben worden, ließ man nicht gelten. Der Arbeitsplatz ist übrigens immer noch unbesetzt.


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