© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 45/04 29. Oktober 2004

Bundesverfassungsgericht
Beutezug der Großen gestoppt
Dieter Stein

Einen fulminanten Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe errangen an diesem Dienstag die Parteien ÖDP und Die Grauen. Der von diesen beiden Parteien beauftragte Parteienrechtler Hans-Herbert von Arnim sorgte durch seine Klage vor dem höchsten deutschen Gericht dafür, daß ein Gesetz zur Änderung der Parteienfinanzierung gekippt wurde, das eine weitere drastische Diskriminierung kleiner Parteien bedeutet hätte.

Viel wird von "Offenheit" und "Transparenz" in unserer Demokratie gesprochen. Entscheidungsprozesse sollten durchlässiger werden, die Mitwirkung der Bürger müsse gesteigert werden, "zivilgesellschaftliches Engagement" sei vonnöten. Alles leere Worthülsen, wenn es um die nackte Macht geht. Wenn nämlich ein Bürger es wagen sollte, sich jenseits der bereits in den Parlamenten etablierten Parteien von PDS bis CSU zu engagieren, wenn er gar auf die Schnapsidee verfällt, eine Partei neu zu gründen, dann sieht er sich urplötzlich einem Parteienstaat gegenüber, der sich wie ein Hochsicherheitstrakt hermetisch gegenüber der Außenwelt abschirmt. Viel Phantasie hat der Gesetzgeber darauf verwandt, den erlauchten Club der Etablierten gegen Neue abzuriegeln.

Das Arsenal der Abschreckung beginnt mit der Fünf-Prozent-Hürde, unterhalb derer der Einzug in die Parlamente von Land, Bund und Europäischer Union ausgeschlossen ist. Es setzt sich fort durch eine ständig hochgeschraubte Zahl an zur Wahlteilnahme nötigen und unter erschwerten Bedingungen beizubringende Unterstützungsunterschriften, die lediglich Parteien zu liefern haben, die nicht in Parlamenten vertreten sind, bis hin zur Einschränkung der staatlichen Parteienfinanzierung, die schon bislang an das Erreichen von wenigstens 0,5 Prozent der Wählerstimmen gekoppelt war.

Durch das jetzt von Karlsruhe abgeschmetterte Gesetz wären fast alle kleinen Parteien nahezu vollständig von der staatlichen Parteienfinanzierung abgeschnitten gewesen, weil der "Zuwendungsanteil" daran gekoppelt gewesen wäre, daß bei der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent oder bei drei letzten Landtagswahlen 1,0 Prozent oder einer Landtagswahl 5 Prozent der Stimmen erreicht wurden. Dieses Gesetz hätte einen realen Zuwachs für die etablierten Parteien bedeutet: Da das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel in Höhe von 133 Millionen Euro "gedeckelt" wurde, hätte nach dem Wegfall der "Kleinen" mehr für CDU/CSU, FDP, SPD, Grüne und PDS zur Verfügung gestanden.

Manche Politiker scheinen bisweilen zu vergessen, daß nirgendwo im Grundgesetz festgelegt worden ist, daß sich der Wille des Volkes allein über die einmal etablierten Parteien zu artikulieren habe. Manche verwechseln auch die Partei mit dem Staat. Es ist ein gutes Zeichen für das Funktionieren der Gewaltenteilung in Deutschland, daß das Bundesverfassungsgericht die Anmaßungen der Parteien auf einen Monopolstatus zurückgewiesen hat - obwohl viele Richter ihren Posten dem unseligen Parteienproporz verdanken!


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