© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 45/04 29. Oktober 2004

Meldungen

Kleine Parteien bekommen recht

KARLSRUHE. Der Staat darf kleine Parteien bei der Verteilung staatlich gewährter Zuschüsse nicht benachteiligen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Die Verfassungshüter erklärten damit eine ab Januar 2005 geltende Reform des Gesetzes zur Parteienfinanzierung für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Die Regelung sah vor, daß Parteien bei Landtagswahlen in mindestens drei statt wie bisher einem Bundesland über ein Prozent der Stimmen erringen müssen, um weitere Zuwendungen vom Staat zu erhalten. Laut BVerfG verstößt dieses sogenannte Drei-Länder-Quorum gegen die Gleichheit im Parteienwettbewerb und gegen die "Offenheit des politischen Prozesses". Geklagt hatten die Seniorenpartei Graue - Graue Panther und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP). Die Verteilung der staatlichen Zuschüsse von insgesamt 133 Millionen Euro im Jahr richtet sich einerseits nach dem Erfolg der Parteien bei Europa-, Bundestags- oder Landtagswahlen und andererseits nach der Summe ihrer Einnahmen. Die Parteien bekommen derzeit für jede der ersten vier Millionen zu ihren Gunsten abgegebenen Wählerstimmen 85 Cent und für jede weitere Stimme dann 70 Cent.

 

Kaplan soll Sozialhilfe zurückbezahlen

KÖLN. Der Fall des Islamistenführers Metin Kaplan beschäftigt auch nach dessen Abschiebung in die Türkei die deutsche Justiz: Das Kölner Verwaltungsgericht verhandelt am Dienstag kommender Woche über Klagen Kaplans und mehrerer seiner Familienangehörigen gegen die Aufforderung der Stadt Köln, etwa 170.000 Euro Sozialhilfe zurückzuzahlen. Nach Gerichtsangaben argumentiert die Stadtverwaltung, der frühere Führer des verbotenen "Kalifatsstaats" und seine Familie hätten das Geld zu Unrecht bezogen. Auslöser für die Rückzahlungsforderung war demnach der Fund einer großen Menge Bargeld bei einer Durchsuchung des früheren "Kalifatsstaats"-Geländes in Köln-Nippes. Nach Justizangaben stellt die Abschiebung Kaplans kein Hindernis für die bevorstehende mündliche Verhandlung in dem Sozialhilfe-Streit dar - die Kläger müssen zu dem Gerichtstermin nicht persönlich erscheinen.

 

CDU-Mitglieder stimmen ab

STUTTGART. Die baden-württembergischen CDU-Mitglieder sollen noch in diesem Jahr über den Nachfolger von Ministerpräsident Erwin Teufel entscheiden. Die beiden Kandidaten Annette Schavan und Günther Oettinger erklärten sich am Dienstag trotz Widerstandes in der CDU-Landtagsfraktion zu einer Mitgliederbefragung bereit. Oettinger sagte in Stuttgart, der bisher vorgesehene Zeitplan sei nicht mehr zu halten. Die Entscheidung der Nachfolgefrage solle noch in diesem Jahr fallen. Bislang sollte der Spitzenkandidat im Februar 2005 gekürt werden. In der CDU-Fraktion regte sich starker Widerstand gegen die Einbeziehung der 80.000 Parteimitglieder.


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