© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 48/04 19. November 2004

"Jede Spätabtreibung ist eine zuviel"
Lebensrecht: Unionsfraktion im Bundestag fordert Nachbesserungen bei Paragraph 218
(idea/JF)

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Nachbesserungen beim Abtreibungsparagraphen 218 Strafgesetzbuch (StGB) gefordert. Dabei geht es vor allem um die Spätabtreibungen, die bei voraussichtlich schwersten Behinderungen noch bis kurz vor der Geburt erlaubt sind. Angesichts von 337 Spätabtreibungen in Deutschland im vergangenen Jahr müsse es vor einern Abbruch nach der zwölften Kalenderwoche ein verpflichtendes ärztliches und psychosoziales Beratungsgespräch sowie eine anschließende Bedenkzeit von drei Tagen geben, heißt es in einem Antrag der Unionsfraktion, der vergangenen Donnerstag im Bundestag beraten wurde.

"Jede Spätabtreibung ist eine zuviel", erklärte die Vizechefin und bioethische Fraktionssprecherin Maria Böhmer. Aufgabe der Politik sei es, das Leben des Kindes zu schützen und dafür zu sorgen, daß die Eltern Hilfe erfahren. Eine absehbare Behinderung allein sei kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch, so die CDU-Politikerin. Man müsse wieder verstärkt die Tatsache in das Bewußtsein rücken, daß Schwangerschaftsabbrüche dem Grunde nach Tötung seien.

Auch die FDP unterstützt nach den Worten der Abgeordneten Ina Lenke Forderungen nach einer Bedenkzeit für abtreibungswillige Frauen. Außerdem müßten Ärzte die Möglichkeit erhalten, die Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch zu verweigern.

Dagegen warf die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Christel Riemann-Hanewinckel (SPD), der Union "eine starke Bevormundung und Diskriminierung schwangerer Frauen" vor. Diese brauchten keine Beratungspflicht. Vielmehr müßten die Mediziner verpflichtet werden, die Schwangere über ihren Anspruch auf psychosoziale Beratung und über die Auswirkungen der vorgeburtlichen Diagnostik zu informieren, sagte die frühere Pfarrerin.

Kritik am Gesetzesentwurf der CDU übte die Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), die Medizinerin Claudia Kaminski. "Wer neun Jahre nach Einführung der Fristenregelung nicht mehr zu bieten hat als den von der Union vorgelegten Entwurf, darf sich nicht wundem, wenn ihm selbst ein so unzureichender Antrag noch aus der Hand geschlagen wird." In der gesamten Bundestagsaussprache habe das Lebensrecht des ungeborenen Kindes so gut wie keine Beachtung gefunden.


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