© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 49/04 26. November 2004

Die Woche
Hohmann und Seehofer
Fritz Schenk

Gewiß: Die beiden Vorgänge sind nicht gleichzusetzen. Aber Vergleiche wird man doch wohl noch anstellen dürfen! Das ist im heutigen Deutschland allerdings nicht mehr selbstverständlich. Seit dem sogenannten Historikerstreit in den achtziger Jahren um den Historiker Ernst Nolte, der die unmenschlichen Methoden von Nationalsozialismus und Sowjetsozialismus miteinander verglichen hatte, ist Derartiges von der Political Correctness unter Kuratel gestellt worden.

Martin Hohmann wurde zum Verhängnis, daß er in seiner Rede vom 3. Oktober 2003 die Frage stellte, ob man angesichts der pauschalen Verdächtigung "der" Deutschen als "Tätervolk" ähnliches über "die" Juden sagen "könnte". Immerhin seien Juden in herausgehobenen Funktionen in großer Zahl an Verbrechen der russisch-kommunistischen Revolution beteiligt gewesen.

Hohmann war nach Würdigung der Tatsache, daß sich diese Juden längst von ihrem Glauben gelöst und sich dem "gottlosen" atheistischen Marxismus-Leninismus verschrieben hatten, zu der Schlußfolgerung gekommen, daß man daher weder "die" Juden noch "die" Deutschen generell als "Tätervolk" bezeichnen könne.

Das Ergebnis ist bekannt: An Hohmann blieb die Falschmeldung hängen, er habe "die" Juden als "Tätervolk" bezeichnet, er wurde erst aus der Unionsfraktion, schließlich aus der Partei ausgeschlossen, was für ihn (weil er nur in der CDU seine politische Heimat sieht) einem Verbot der aktiven politischen Betätigung gleichkommt.

Wird es Horst Seehofer sehr viel anders ergehen? Er kann den Kompromiß zwischen CDU und CSU über den künftigen Kurs in der Gesundheitspolitik nicht mittragen. Daß er damit seinen Posten als stellvertretender Fraktionsvorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion aufgeben muß, ist noch verständlich. Aber er ist, wie es das Grundgesetz in Artikel 38 sagt, als Abgeordneter "Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur (seinem) Gewissen unterworfen". Kann er noch seinem Gewissen folgen? Wird er im Bundestag bei entsprechenden Beratungen seinen Standpunkt vortragen und gegebenenfalls gegen Mehrheitsmeinungen seiner Fraktion stimmen oder sich zumindest der Stimme enthalten können? Oder wird er zwar nicht wie Hohmann aus Fraktion und Partei ausgeschlossen, aber praktisch zum Austritt gezwungen und, da auch er seine politische Heimat nur in der christlich orientierten Union sieht, ebenfalls zur politischen Betätigungslosigkeit verdammt?

Insofern gibt es durchaus Parallelen zwischen beiden Vorgängen. Hohmann hat nach dem Verdikt des Bundesparteigerichts der CDU angekündigt, daß er nun den Weg über die ordentlichen Gerichte gehen und notfalls sein Recht bis hin zum Bundesverfassungsgericht suchen wird. Ihm ist darin zuzustimmen und Hilfestellung der verfassungstreuen Bürger zu wünschen. Vor allem in seinem Fall hat sich gezeigt, daß sich die Parteien außerhalb des ordentlichen Rechts stellen, indem sie meinen, daß sich ihre Mitglieder - und mehr noch ihre Abgeordneten - der Parteiräson zu unterwerfen und Mehrheitsbeschlüsse blind mitzutragen haben. Deshalb haben sich die Parteigerichte selbstherrlich über die Freisprüche Hohmanns durch die ordentlichen Gerichte hinweggesetzt. Das hebt Verfassungsgrundsätze auf und führt uns in neuen Totalitarismus. Dem gilt es zu widerstehen.


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