© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 51/04 10. Dezember 2004

Meldungen

PDS auf Liste des Verfassungsschutzes

Berlin. Die PDS steht nach eigenen Angaben gemeinsam mit al-Qaida und den Taliban auf einer Liste "extremistischer Organisationen" des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die Ausländern im Einbürgerungsverfahren vorgelegt wird. Mit dieser sogenannten Loyalitätserklärung sollen Ausländer, die sich um die deutsche Staatsbürgerschaft bemühen, offenlegen, ob sie Kontakt zu extremistischen und verfassungsfeindliche Organisationen haben. Mit der Aufnahme auf diese Liste werde die PDS in eine Reihe mit terroristischen Organisationen wie al-Qaida oder Taliban gestellt, kritisierte die innenpolitische Sprecherin des PDS-Vorstand, Katina Schubert. "Damit werden politisches Engagement in der PDS diskriminiert, die Partei kriminalisiert und ihre Wählerinnen und Wähler zu Verfassungsfeinden abgestempelt." Nach Angaben der Partei wird die Liste seit April in Rheinland-Pfalz Bewerbern im Einbürgerungsverfahren vorgelegt.

 

Streit um Geld für jüdische Gemeinde

Halle. Der Zentralrat der Juden in Deutschland will vor dem Bundesverfassungsgericht klären lassen, ob die liberale jüdische Synagogengemeinde in Halle Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat hat. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatte in einem Urteil entschieden, daß der Gemeinde Geld zustehe, obwohl sie nicht dem Landesverband Jüdischer Gemeinden angehört, der dem Zentralrat nahesteht. Bislang verwaltet der Zentralrat die finanzielle Unterstützung des Staates und verteilt das Geld. Die Grundlage für diese Regelung bilden die Staatsverträge, die von der Bundesrepublik und den Ländern mit dem Zentralrat abgeschlossen worden sind. Der Zentralrat der Juden lehnt es bislang ab, die Union progressiver Juden, in der die sogenannten liberalen Gemeinden zusammengeschlossen sind, an dieser staatlichen Unterstützung zu beteiligen. Die Synagogengemeinde in Halle war 1996 als zweite jüdische Gemeinde in der Stadt gegründet worden.

 

Verfassungsgericht setzt Auslieferung aus

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Auslieferung eines deutschen Staatsbürgers an Spanien ausgesetzt. Gegen den Mann, der auch die Staatsangehörigkeit Syriens besitzt, liegt ein Europäischer Haftbefehl des Amtsgerichts in Madrid vor. Ihm wird die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Terrorismus vorgeworfen. Der Mann sitzt seit Oktober in Auslieferungshaft. Das Hamburger Oberlandesgericht und die Justizbehörde der Hansestadt haben der Auslieferung bereits zugestimmt. Das Verfassungsgericht will innerhalb der nächsten sechs Monate klären, ob die Auslieferung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Deutsche Staatsbürger dürfen nur in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und an internationale Gerichtshöfe ausgeliefert werden, wenn ihnen ein rechtstaatliche Verfahren garantiert ist.


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