© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 52/53 04 17./24. Dezember 2004

Meldungen

Verfassungsschutz informiert auf türkisch

Berlin. Der Berliner Verfassungsschutzbericht ist in Auszügen erstmals auch in türkisch veröffentlicht worden. " Diese Übersetzung soll zur Aufklärung beitragen, den Dialog über Werte der Demokratie fördern und schließlich das Bewußtsein der türkischen Berlinerinnen und Berliner in bezug auf die Gefährdungen unserer freiheitlichen Staatsordnung schärfen", sagte Berlins Innensenator Ehrhart Körting. In einer Erklärung des Verfassungsschutzes heißt es, angesichts der Größe und Bedeutung der türkischen Bevölkerungsgruppe erscheine es angemessen, den Abschnitt des Verfassungsschutzberichtes zum Ausländerextremismus in türkischer Sprache zu veröffentlichen. Die Übersetzung stelle einen Versuch dar, Berliner türkischer Herkunft, für die diese Texte auf deutsch nur schwer zugänglich seien, so zu informieren, daß sie sich besser an der Diskussion über Extremismus beteiligen könnten.

 

Gericht entscheidet über Kindergeld

Karlsruhe. Auch ausländische Familien ohne ein dauerhaftes Bleiberecht haben in Deutschland Anspruch auf Kindergeld. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluß eine Regelung aus dem Jahr 1994 für verfassungswidrig erklärt, nach der Kinder von Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis keinen Anspruch auf Kindergeld hatten. Nach Ansicht des Gerichtes werden gerade ausländische Familien mit niedrigen Einkommen im Zusammenspiel mit dem Steuerrecht finanziell benachteiligt. Gegen die Regelung geklagt hatten zwei Libanesen und ein Pole, die seit den achtziger Jahren mit eingeschränkter Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland leben. Ihr Antrag auf Kindergeld für ihre fünf beziehungsweise sechs Kinder war abgelehnt worden.


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