© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 02/05 07. Januar 2005

Zum Auslaufmodell degradiert
Wehrpflicht in Deutschland: In der zukünftigen Konzeption der Bundeswehr findet der verfassungsgemäße Auftrag der Landesverteidigung keine Berücksichtigung mehr
Lars Grüning

Seit dem 11. September 2001, dem Tag der Anschläge in den USA, wimmelt es in der deutschen Politik und Medienlandschaft nur so von Experten für innere und äußere Sicherheit. Worauf diese Experten ihr Wissen gründen, bleibt dem Leser oder Zuhörer fast immer verborgen. Gediegene militärische Kenntnisse weisen die meisten jedenfalls nicht auf. Dies gilt nicht nur für Bürgermeister und Lokalpolitiker, die aus rein wirtschaftlichen Erwägungen um ihre Bundeswehrstandorte zittern, und für die meisten Fernsehjournalisten, sondern auch für Bundespolitiker in Ministerstellung, ja selbst für den amtierenden Bundeskanzler: Gedient, geschweige denn im Offiziersrang, hat von denen fast keiner. Darum geht es aber, um das Dienen in den Streitkräften. Präziser: Gefragt wird nach der Beibehaltung oder der Abschaffung der Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland. Aber auch nach dem Zustand der deutschen Streitkräfte.

In den Zeiten des Kalten Krieges hat die Bundeswehr ihren Auftrag gut erfüllt. Sie verhinderte an der Seite der verbündeten Streitkräfte den Krieg in Europa. Aber seit 1989 hat sich die Situation fundamental geändert. Und darum ist es legitim, wenn junge wehrpflichtige Männer wissen wollen, ob ihr Dienst in der Bundeswehr überhaupt noch erforderlich ist. Wird in der öffentlichen Diskussion die Frage nach der künftigen Wehrform gestellt, Berufsheer oder Wehrpflichtarmee, rücken die Beteiligten die gesellschaftspolitischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Argumente in den Vordergrund. Echte militärische Begründungsansätze pro und contra lassen sich selten finden. Das dürfte daran liegen, daß es an wirklichen Wehrexperten mangelt.

Die Wehrungerechtigkeit ist strukturell hausgemacht

1989 umfaßte die Bundeswehr noch etwa 450.000 Soldaten. Davon dienten 300.000 beim Heer, 100.000 bei der Luftwaffe und 50.000 bei der Marine. Die meisten Wehrpflichtigen wurden beim Heer eingesetzt. Luftwaffe und Marine verfügten jeweils zu zirka fünfzig Prozent über Berufs- und Zeitsoldaten, der Rest war wehrpflichtig. Zwischen Aufstellung der Bundeswehr 1956 und 1989 haben mehr als zwanzig Millionen westdeutscher Männer in dieser Armee gedient. Aus diesem Reservoir wurde das Territorialheer als vierte Teilstreitkraft der Bundeswehr gespeist. Im Verteidigungsfall hätten auf dem Boden der damaligen Bundesrepublik wenigstens 1,2 Millionen Bundeswehrsoldaten kampfbereit gestanden. Dies war nur möglich, weil es die allgemeine Wehrpflicht gab.

Auf der anderen Seite des Eisernen Vorhangs standen ebenfalls deutsche Soldaten. Die Nationale Volksarmee (NVA) umfaßte etwa 175.000 Mann einschließlich Grenztruppen. Hinzu kamen die Betriebskampfgruppen und die paramilitärischen Truppen der Inneren Sicherheit. Auch die DDR stützte ihre Streitkräfte wie selbstverständlich auf die allgemeine Wehrpflicht.

In ihrer achtundvierzigjährigen Geschichte hat die Bundeswehr viele Umbrüche und Veränderungen verkraften müssen. Heeresstrukturen kamen und gingen in dieser Reihenfolge: Die Heeresstruktur 1 gab es 1956, die Heeresstruktur 2 folgte bereits 1959. Entsprechend der damaligen neuen "Flexible Response"-Strategie der Nato wurde 1970 die Heeresstruktur 3 eingeleitet. Von 1980 bis 1992 gab es die Heeresstruktur 4. Diese wurde 1992/1993 abgelöst durch die Heeresstrukturen 5 und 5 (N), die bis 1997 dauerten. Zwischen 1997 bis 2000 kam die Heeresstruktur "Neues Heer für neue Aufgaben" zum Zuge. Dabei ist die Bezeichnung Heeresstruktur inhaltlich ungenau. Die Veränderungen betrafen mehr oder weniger sämtliche Teilstreitkräfte. Und sie wurden von den Berufssoldaten und den Wehrpflichtigen gleichermaßen geschultert und getragen.

Parallel zur Bundeswehr bzw. der Wehrpflicht muß auch die Entwicklung von Wehrdienstverweigerung und Zivildienst betrachtet werden. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 12a den Wehrdienst als vorrangig gegenüber dem Ersatzdienst. Dieser tritt nur ausnahmsweise an die Stelle des rechtmäßig verweigerten Wehrdienstes. Allerdings darf diese vernünftige verfassungsrechtliche Regelung nicht den Blick auf die ab 1968 in der Bundesrepublik einsetzende Verweigerungspraxis verstellen. Diese führte zuletzt immer häufiger dazu, daß erfolgreich verweigernde Wehrpflichtige nicht zum Ersatzdienst einberufen wurden, weil man dort nicht auf diesen Ansturm vorbereitet war und folglich die Dienstplätze fehlten. Der Dumme war der Wehrpflichtige, der brav den obligatorischen Dienst nicht in Frage stellte oder ihn sogar aus Überzeugung ableistete. Damals kam das hämische "Verdienen statt dienen!" auf.

Diese Entwicklung führte schon vor dreißig Jahren zur Problematik der Wehrgerechtigkeit. Die einen dienten, die anderen machten Zivildienst und konnten sich dabei oftmals im heimischen Umfeld auf das Studium vorbereiten. Und eine wachsende Anzahl wurde weder Soldat noch Zivildienstleistender, sondern hörte nach der Musterung nie wieder etwas von der Bundeswehr. Schuld an dieser Entwicklung war auch der Umstand, daß die sogenannte Gewissensprüfung faktisch abgeschafft wurde. Das Verweigerungsprocedere beschränkte sich schließlich darauf, der Wehrbehörde per Postkarte lapidar mitzuteilen, daß man für die Bundeswehr nicht zur Verfügung stehe. Hier hatte die Politik eine verhängnisvolle gesellschaftliche Entwicklung initiiert und ihr anschließend aus wahltaktischen Gründen nachgegeben. Es wurde schick, ja fortschrittlich, den Dienst mit der Waffe zu verweigern.

Nun, im Jahre 2005 angelangt ist diese Entwicklung der Bundeswehr immer noch nicht zum Stillstand gekommen. Der aktuelle Status quo präsentiert sich wie folgt: Die Bundeswehr umfaßt gegenwärtig etwa 280.120 Soldaten. Im Heer dienen 188.880 Mann, in der Luftwaffe 67.580 und in der Marine 24.650 Soldaten. Davon sind 58.970 Berufssoldaten, 131.540 Zeitsoldaten, 66.230 wehrpflichtige Soldaten, die den neunmonatigen Grundwehrdienst ableisten, sowie 23.160 freiwillig wehrdienstleistende Soldaten, die länger dienen und auch im Ausland eingesetzt werden können. Gegenwärtig sind etwa 7.750 Bundeswehrsoldaten im Ausland eingesetzt. Damit ist die Truppe nach Aussage ihrer Führung an der Grenze ihrer Möglichkeiten angelangt.

Die Bundeswehr ist derzeit nicht mehr verteidigungsfähig

Der Bereich Wehrdienstverweigerung hat sich zur fast gleichartigen Größe entwickelt - vierzig Prozent eines Wehrpflichtigenjahrgangs verweigern mittlerweile den Dienst an der Waffe. Im Ersatzdienst sind gegenwärtig 79.666 Zivildienstleistende eingesetzt.

In den letzten Wochen und Monaten hat die Bundesregierung bzw. der Bundesverteidigungsminister die weitere Marschrichtung bekanntgegeben. 102 Bundeswehrstandorte werden geschlossen, die Streitkräfte um weitere 30.000 Mann reduziert. Etwa 20.000 Mann werden beim Heer eingespart, der Rest bei Luftwaffe und Marine.

Was viel weniger in der Öffentlichkeit bekanntgeworden ist und mangels militärischen Sachverstandes von den meisten Bürgern in seiner Tragweite auch gar nicht verstanden werden dürfte, ist, daß auch die bestehenden 250 Reservistenverbände einschließlich der 49 Reservelazarettgruppen komplett aufgelöst werden sollen. Die Bundeswehr soll sage und schreibe nur noch über 2.500 Reservisten verfügen. Wie kann die Bundeswehr im Spannungs- oder Verteidigungsfall personell noch aufwachsen? Wie sollen die Divisionen des Feldheeres wieder aufgefüllt werden? Wie soll der Territorialschutz gewährleistet sein? Überzeugende Antworten blieben bisher aus. Gegen diese Planung haben Bundeswehrkommandeure bereits protestiert - wohl vergeblich.

Das Heer wird künftig nur noch über fünf statt acht Divisionen verfügen. Die 1. Panzerdivision wird zur 1. Panzergrenadierdivison umbenannt. Mit etwa 20.000 Mann wird sie die Eingreifdivision für Auslandeinsätze. Die Division für spezielle Operationen (DSO) wird von jetzt etwa 7.000 auf 6.000 Mann verkleinert. Auch sie ist für Auslandseinsätze vorgesehen. In der Division für luftbewegliche Operationen (DLO) sind die Heeresfliegerkräfte zusammengefaßt. Die 13. Panzergrenadierdivison und die 10. Panzergrenadierdivision mit jeweils knapp über 10.000 Mann gelten künftig als Stabilisierungskräfte. Sie sollen die Kernaufgabe der Landesverteidigung übernehmen. Das Heer wird nur noch über zwanzig Panzer- und Panzergrenadierbataillone verfügen.

Zum besseren Verständnis: Ein solches Feldbataillon - egal, ob Panzer oder Grenadiere - verfügt über jeweils eine Stabs- und Versorgungskompanie, eine Feldersatzkompanie und vier Kampfkompanien. Jede Kampfkompanie verfügt über 13 Schützenpanzer bzw. 13 Kampfpanzer. Damit stehen nur noch 1.060 Kampf- und Schützenpanzer zur Verfügung. Das mag nach viel klingen, ist es aber nicht. Zum Vergleich: 1990 verfügte das Heer allein über mehr als siebzig Panzerbataillone.

Wie die geschwächte Bundeswehr ein Staatsgebiet schützen soll, das durch die Wiedervereinigung um 108.333 Quadratkilometer gewachsen ist, bleibt unklar. Sicher ist: Wenn diese Vorstellungen verwirklicht werden, ist die Bundeswehr zur Landes- und zur Bündnisverteidigung nicht mehr befähigt. Dies betrifft auch und speziell die Auslandseinsätze. Denn die 1. Panzergrenadierdivision als Eingreifdivision verfügt gegenwärtig über eine Sollausstattung von unter zwanzig Prozent.

Angesichts solcher Umbrüche ist die Frage nach der künftigen Wehrform Berufs- oder Wehrpflichtarmee im Kern obsolet, auch wenn sie bereits beantwortet ist: Trotz gegenteiliger Lippenbekenntnisse der verantwortlichen Politiker wird die allgemeine Wehrpflicht in Kürze zu Grabe getragen. Damit wird fraglich, ob die Bundesrepublik Deutschland überhaupt noch kriegstaugliche Streitkräfte als Garant für staatliche Souveränität vorhalten will oder nicht. Die politisch Verantwortlichen haben sich bislang vor klaren Aussagen gedrückt, ob sie sich von diesem Verfassungsauftrag der Landesverteidigung verabschieden wollen oder nicht. Unterhält man sich mit aktiven oder unlängst ausgeschiedenen Soldaten im Offiziers- oder Feldwebelrang, bekommt man unmißverständlich gesagt, daß die Bundeswehr mittlerweile weder zur wirksamen Landesverteidigung noch zu richtigen Kampfeinsätzen im Ausland befähigt ist.

Ein böser Verdacht schleicht sich ein: Aufgrund der seit 1989 veränderten geostrategischen Lage hat 1999 eine Neuausrichtung der Nato-Strategie stattgefunden, der sich die Bundesregierung anpaßte. Die wichtigsten europäischen Nato-Verbündeten Großbritannien und Frankreich haben ihre Streitkräfte zu reinen Interventionsarmeen umgestaltet. Großbritannien ist mit 205.000 Mann, Frankreich mit etwa 245.000 Soldaten längst nicht mehr zur eigenen Landesverteidigung befähigt. Gleiches gilt für Spanien mit 150.000 Mann und Italien mit 230.000 Soldaten. Deutschland folgt jetzt diesen schlechten Vorbildern. Was aber ist, wenn wider Erwarten der Bündnisfall eintritt und die wichtigsten Partner bloß noch über Rumpfarmeen, kein richtiges Reservistenpotential und keine Wehrpflicht mehr verfügen?

Die derzeitige Lage hat keinen Anspruch auf die Ewigkeit

Kaum etwas deutet darauf hin, daß die gegenwärtige geostrategische Lage für alle Zeit so bleibt, wie sie von den Verantwortlichen gezeichnet wird: keine Bedrohung durch Feindstaaten oder feindliche Staatenbünde, wirtschaftliche Eingliederung ehemaliger östlicher Gegner in die Europäische Union beziehungsweise deren militärische Anbindung an den Westen durch Nato-Beitritt. Dadurch sei die Bundesrepublik selbst kein Frontstaat mehr, statt dessen von Freundstaaten umgeben.

Der einstige Hauptgegner, die Sowjetunion, ist nach 1990 in Einzelrepubliken zersplittert. Folglich existiert auch die Rote Armee nicht mehr. Die russischen Streitkräfte gelten als in einem desolaten Zustand befindlich, sie verfügen über keine konventionelle Angriffsfähigkeit in strategischer Hinsicht. Das Erreichen von neuer strategischer Angriffsfähigkeit würde eine Anlaufzeit von wenigstens einem Jahr erfordern. Dies wäre dann die Vorwarnzeit für die Nato.

Es dürfte zu bezweifeln sein, daß es den westlichen Staaten innerhalb dieser Zeit gelingen würde, gegen den Widerstand der militärentwöhnten Bevölkerung die Wehrpflicht wieder einzuführen, Rekruten einzuberufen, Reservisten zu reaktivieren und stark reduzierte Waffenbestände zu entmotten. Und so schwach dürften die russischen Streitkräfte wohl nicht sein. Es sei an die Kriege in Tschetschenien erinnert. Dort gelang es den Russen, die Hauptstadt Grosny mit 60.000 Einwohnern gegen härtesten Feindwiderstand praktisch zu schleifen. Die finanzielle Gesundung des rohstoffreichen russischen Staates dürfte sich über kurz oder lang auch auf die Rüstungsanstrengungen niederschlagen. Als Beispiel sei der neue Kampfpanzer T-90 genannt, der beachtliche Eigenschaften aufweist. Und vor wenigen Wochen kündigte Präsident Putin noch für dieses Jahr eine neue atomare Waffe an, die es so noch nicht gäbe.

Aber es kommt nicht einmal darauf an, ehemalige Feinde als zukünftige Gegner anzunehmen. Immerhin können sich unsere Politiker andere Bedrohungsszenarien vorstellen. Terrorismus, Bürgerkriege, organisierte Kriminalität, Zusammenbruch wirtschaftlicher und staatlicher Ordnung, ökologische Katastrophen weltweit oder an den Rändern des Nato-Gebietes können die Bündnispartner gefährden. Diese künftigen Szenarien machen angeblich neue militärische Strategien und Taktiken, moderne Waffen und Berufsheere erforderlich. Doch stellt sich die Welt aus militärischer Sicht wirklich so anders dar? Terrorismus hat es schon vor dem 11. September 2001 gegeben.

Außerdem darf man konstatieren, daß Terroristen, Partisanen, Freiheitskämpfer oder wie immer man sie nennen möchte, ihrerseits auf eine militärische Aufrüstung nicht verzichten werden. Die ersten Vietcong kämpften sich in der frühen Phase des Vietnamkrieges mit Gummisandalen, schwarzem Pyjama und Kalashnikow durch den Urwald. Als sie 1975 den Präsidentenpalast in Saigon stürmten, saßen sie auf T-52-Panzern. Auch die Taliban verschmähten schwere russische Militärtechnik nicht.

Sämtliche gewalttätigen Auseinandersetzungen der achtziger und neunziger Jahre kann man jenen Kriegsbildern zuordnen, wie sie die Militärwissenschaften seit jeher bereithalten. Aus militärischer Sicht lassen sich die Anschläge vom 11. September 2001 als "covered action" beurteilen, die die unterste Stufe der Eskalationsleiter darstellt. Dieser verdeckte Kampf zeichnet sich durch die Elemente Infiltration, also unbemerktes Eindringen in das Feindesland, und blitzschnellen Übergriff (hostile local action) aus. Dadurch bleibt der Angreifer unerkannt, wenigstens am Anfang.

Auch wenn künftige Kriege am Computerbildschirm geführt werden können, gibt es keinen überzeugenden Grund, auf erprobtes militärisches Wissen und bewährte Strukturen zu verzichten. Dazu gehört der Fortbestand der allgemeinen Wehrpflicht. Denn auch die neuen Militärtechniken erfordern nicht unbedingt Berufssoldaten: Schon der Kampfpanzer Leopard 1 zum Beispiel war ein kompliziertes Waffensystem, das von wehrpflichtigen Soldaten gut beherrscht und gewartet wurde. Gleiches galt für Kampfflugzeuge und U-Boote. Und daß das neue Sturmgewehr G 36 komplizierter sein soll als das alte G 3, kann nur behaupten, wer von Schußwaffen nichts versteht. Aber da frage man mal spaßeshalber die sogenannten Wehrexperten aus den Parteien oder Medien, ob ihnen der Unterschied zwischen einem Gasdrucklader und einem Rückstoßlader geläufig ist.


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