© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 03/05 14. Januar 2005

Meldungen

Hindenburg bleibt unter der Erde

Bad Frankenhausen. Das Ende des Zweiten Weltkrieges im thüringischen Bad Frankenhausen vergrabene und im vergangenen Jahr von einem Hotelbetreiber wiederentdeckte Hindenburg-Standbild (JF 30/04) wird nicht vollständig wieder ausgegraben. Nach Angaben des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises sollen der bislang freigelegte Kopf und der Oberkörper des mehr als drei Meter hohen Standbildes mit einer Glasscheibe abgedeckt werden. Da ein großer Teil des steinernen Reichspräsidenten unter dem Fundament eines Bungalows liege, könne die Statue nicht vollständig ausgegraben werden. Die Kosten für die 4.000 Euro teure Glasplatte und eine Texttafel mit historischen Erläuterungen will das Land Thüringen tragen. Die von dem Bildhauer Hermann Hosaeus geschaffene Statue war 1939 vom Kyffhäuserbund aufgestellt worden. Sowjetische Soldaten hatten das Hindenburg-Standbild 1945 umgestoßen.

 

Gericht kritisiert Wahlgesetz

Schleswig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein in Schleswig hat dem Bundesverfassungsgericht die Befreiung des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) von der Fünf-Prozent-Hürde zur Prüfung vorgelegt. Der SSW, die Partei der dänischen Minderheit, ist nach dem Wahlgesetz von der Fünf-Prozent-Hürde befreit. Bis zur Änderung des schleswig-holsteinischen Wahlgesetzes im Jahr 1997 durfte die Partei daher nur im Landesteil Schleswig antreten, dem Siedlungsgebiet der dänischen Minderheit. Seit der Gesetzesänderung, mit der ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht in dem Bundesland eingeführt wurde, darf der SSW auch in Holstein antreten. Nach Ansicht der Richter müsse das Wahlgesetz daher geändert werden oder die Ausnahme von der Fünf-Prozent-Klausel für den SSW aufgehoben werden. Bereits im Jahr 2000 hatten Bürger vor dem OVG gegen die Sonderstellung des SSW geklagt. Das Gericht hatte den Fall nach Karlsruhe weitergeleitet. Das Verfassungsgericht lehnte eine Prüfung aber aus formalen Gründen ab. Da das Land über kein eigenes Verfassungsgericht verfügt, muß das Bundesverfassungsgericht in solchen Fälle entscheiden.

 

Neuregelung läßt auf sich warten

Berlin. Über eine Neuregelung der Zuwanderung von Juden aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland (JF 02/05) ist noch nicht endgültig entschieden worden. Nach Ansicht der Bundesregierung könne sich eine abschließende Lösung noch mehrere Monate hinziehen. Das Bundesinnenministerium und der Zentralrat der Juden in Deutschland erklärten, daß sie die Neuregelung der Zuwanderung von sogenannten Kontingentflüchtlingen gemeinsam ausarbeiten wollten. Der Vorsitzende des Zentralrats, Paul Spiegel, sagte, er lehne eine allzu strikte Einwanderungsbeschränkung für Juden ab.


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