© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 04/05 21. Januar 2005

Vor Gericht
Zukunft des Mauermahnmals entscheidet sich im März
Peter Möller

Über die Zukunft des umstrittenen Berliner Mauermahnmals am Checkpoint Charlie wird vor dem Berliner Landgericht entschieden. Nachdem die Bankaktiengesellschaft (BAG) Hamm die Verlängerung des Pachtvertrages abgelehnt und eine Räumungsklage eingereicht hatte (JF 03/05), nannte die Bank jetzt den 18. März als Verhandlungstermin vor dem Gericht.

Die BAG, die die beiden 8.000 Quadratmeter großen Grundstücke in Berlin-Mitte verwaltet, auf denen das Mauermahnmal von einer Privatinitiative errichtet worden ist, will mit der Klage erreichen, daß die 1.067 Holzkreuze und die 120 Meter lange Betonmauern wieder entfernt werden. Die Bank ist bestrebt, die Baugrundstücke an Investoren zu veräußern. Die Initiatorin des Mauermahnmals, Alexandra Hildebrandt, bemüht sich weiter um eine Verlängerung des Pachtvertrages mit der Bank. Parallel dazu ist Hildebrandt, die auch Chefin des vielbesuchten Museums "Haus am Checkpoint Charlie" ist, auf der Suche nach Geldgebern, um das Areal zu kaufen.

Unterdessen geht in Berlin die Debatte um einen alternativen Standort für ein zentrales Mauermahnmal weiter. Die Bundestagsabgeordnete Franziska Eichstädt-Bohling (Grüne) würde das Mahnmal dabei am liebsten von der Erdoberfläche verschwinden lassen. Sie hat vorgeschlagen, die Gedenkstätte für die Toten von Mauer und Stacheldraht im neuen U-Bahnhof in der Nähes des Bundeskanzleramtes unterzubringen.

Spenden für den Erhalt des Mahnmals an: Arbeitsgemeinschaft 13. August, Deutsche Bank, Konto-Nummer: 6010219, Bankleitzahl 100 700 24, Kennwort "Freiheitsmahnmal".


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