© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 18/05 29. April 2005

Meldungen

Verbotsgesetz gilt auch für Sikh-Turban

PARIS. Drei Schüler, die der indischen Religionsgemeinschaft der Sikhs angehören, dürfen wegen des Tragens ihres Turbans in Frankreich keine öffentliche Schule mehr besuchen. Ein Antrag der Schüler auf eine Ausnahmeregelung wurde mit der Begründung abgelehnt, daß sie gegen das Verbotsgesetz vom 15. März 2004 verstoßen hätten, erklärten die Justizbehörden letzte Woche in Melun bei Paris. Die 15 bis 18 Jahre alten Jungen, deren Eltern nach Frankreich eingewandert sind, weigern sich seit Herbst 2004, im Unterricht Teile ihres Sikh-Turbans abzulegen. An Frankreichs öffentlichen Schulen gilt seit Beginn des Schuljahres 2004/2005 das Verbot des islamischen Kopftuchs und anderer auffälliger religiöser Zeichen im Unterricht. Das Verbot war vom Parlament beschlossen worden, um dem in Frankreich geltenden Prinzip der Trennung von Staat und Kirche Geltung zu verschaffen. Durch die Teile des Turbans seien die Kläger "unmittelbar" als Sikh zu erkennen, so die Richter. Die drei Schüler bekommen seit November 2004 Fernunterricht. Strenggläubige Sikh-Männer sollen ihre Haare nicht schneiden und unter einem Turban tragen.

 

Verfassungsgericht klar für Kopftuchverbot

ANKARA. Das türkische Verfassungsgericht hat die islamistische AKP-Regierung von Premier Recep Tayyip Erdogan davor gewarnt, das Kopftuchverbot zu lockern. Dies würde gegen das Prinzip des Laizismus und gegen die Verfassung verstoßen, erklärte Verfassungsgerichtspräsident Mustafa Bumin letzten Montag bei der Feier zum 43. Gründungsjubiläum des türkischen Verfassungsgerichts in Ankara. Ohne die AKP direkt zu nennen, sagte Bumin, mit entsprechenden Gesetzesänderungen werde versucht, die Religion für politische Zwecke auszunutzen. Erdogans Regierung hatte zuvor im Parlament, wo die AKP aufgrund des Wahlrechts eine Zweidrittelmehrheit hat, eine Amnestie für islamistische Studentinnen durchgesetzt, die wegen ihres Kopftuchs exmatrikuliert worden waren. Die Islamistinnen dürfen sich nun wieder einschreiben, müssen das Kopftuch in der Uni aber weiterhin ablegen. Kopftücher sind in allen öffentlichen Einrichtungen der Türkei verboten.

 

Donaubrücke benannt nach Johannes Paul II.

PRESSBURG. Die neue große Donaubrücke in der slowakischen Hauptstadt Preßburg (Bratislava/Pozsony) wird nach dem verstorbenen Papst Johannes Paul II. benannt. Der Preßburger Stadtrat sprach sich dafür aus, die fünfte Brücke über den Fluß im Stadtgebiet "Most Jána Pavla II." zu benennen, teilte Verwaltungssprecher Milan Vajda vergangene Woche mit. Die Entscheidung muß nun noch von der Stadtregierung bestätigt werden. Johannes Paul II. hatte die Slowakei während seines Pontifikats von 1978 bis 2005 dreimal besucht.

 

Venezuela wirft US-Militärberater raus

CARACAS. Der venezolanische Präsident Hugo Chávez hat die militärische Zusammenarbeit mit den USA beendet. US-Offiziere hätten die Regierung bei Lehrveranstaltungen vor venezolanischen Soldaten schlechtgemacht, erklärte Chávez letzten Sonntag in seiner wöchentlichen Fernsehansprache. Die US-Militärs sollten um ihrer eigenen Sicherheit willen das Land verlassen, verlangte Chávez. Der Linksnationalist warf den USA zudem vor, sich der venezolanischen Erdölvorkommen bemächtigen zu wollen. Die Bush-Regierung habe Pläne für seine Ermordung und eine militärische Intervention in Venezuela. Washington bedauerte den Abbruch der Militärbeziehungen, "die über lange Zeit freundlich und stark gewesen sind", so US-Außenamtssprecher Adam Ereli. Venezuela ist momentan der fünftgrößte Erdölexporteur der Welt.


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