© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 36/05 02. September 2005

WIRTSCHAFT
Lohn oder nicht für Kurzzeitkranke
Bernd-Thomas Ramb

Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHT), Ludwig Georg Braun, hat die Aussetzung der Lohnzahlung für die ersten beiden Krankheitstage gefordert. Alternativ sollen zwei Urlaubstage angerechnet werden. Braun will damit nicht nur die Betriebe finanziell entlasten, sondern auch die Eigenverantwortung der Beschäftigten für ihre Gesundheitsvorsorge stärken. Lautstarke Proteste ernten die DIHT-Pläne nicht nur bei den Gewerkschaften und der rot-grünen Regierung, auch die Unionsparteien und sogar die FDP winken ab.

Dabei hatte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung schon 1996 ein Gesetz verabschiedet, nach dem Arbeitnehmer ab dem dritten Krankheitstag nur noch 80 Prozent ihres Arbeitsentgelts erhielten. Seinerzeit wurde die Ausführung durch anderslautende Tarifverträge unterlaufen. Die nachfolgende rot-grüne Regierung schaffte diese Bestimmung wieder ab. Die starken Argumente des DIHT-Präsidenten behalten gleichwohl ihre Richtigkeit. Schwer zu verstehen ist allerdings die Präsentation der Lohnzahlungskürzungsvorschläge zu Zeiten des Wahlkampfes. Soll der Braunsche Vorstoß nur Muskelprotzerei darstellen, um die stetig wachsende Schar der verärgerten IHK-Zwangsmitglieder zu beeindrucken?

Erfolgsorientiert ist die Vorgehensweise nicht. Ebenso fehlt die Einsicht aus dem Scheitern des zurückliegenden Versuchs. Damals haben Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Ausführung teilweise eingeschränkt. Das sollte zum Prinzip erhoben werden. Jeder Betrieb handelt für sich aus, ob Kurzzeitkranke weiter Lohn erhalten oder nicht. Das setzt freilich auch betriebsspezifische Lohnvereinbarungen voraus.


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