© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 40/05 30. September 2005

Meldungen

Kirchen: Horst Köhler warnt vor Verdrängung

Augsburg. Bundespräsident Horst Köhler hat vor Versuchen gewarnt, die Kirchen aus der Gesellschaft herauszudrängen. Als Beispiel nannte Köhler bei einem Festakt zum 450. Jahrestag des Augsburger Religionsfriedens den kirchlichen Religionsunterricht. Hier hätten die Kirchen über Konfessionsgrenzen hinweg über Jahrhunderte erfolgreich ihren Beitrag geleistet. Hierauf sollte nicht verzichtet werden. Angesichts der aktuellen Debatte über das Verhältnis der Religionen in Deutschland untereinander forderte der Bundespräsident alle Beteiligten auf, ehrlich zu sich selbst zu sein. "Dazu müssen wir uns über unsere eigene Haltung und unsere eigenen Wervorstellungen klar werden. Wir müssen wissen, wofür wir stehen und wofür wir einzustehen bereit sind", sagte Köhler. Der Augsburger Religionsfrieden von 1555 sicherte den Fürsten und Städten die freie Wahl der Konfession zu.

 

Schily: Lager Friedland bleibt erhalten

Berlin. Das Grenzdurchgangslager Friedland in Niedersachsen bleibt trotz der stetig sinkenden Zahl von Spätaussiedlern als zentrale Aufnahmeeinrichtung des Bundes erhalten. Das teilte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) anläßlich des 60. Jahrestages der Errichtung des Durchgangslagers durch die britische Besatzungsmacht mit. Für viele Flüchtlinge und Vertriebene sei Friedland das Tor zur Freiheit gewesen, sagte Schily. Seit 1945 haben über vier Millionen Vertriebene aus den Ostgebieten, Kriegsgefangene, DDR-Flüchtlinge und Aussiedler das Lager durchlaufen.

 

Juristen kritisieren Bachelor-Abschluß

Berlin. Fachleute haben vor einem Qualitätsverlust bei der Juristenausbildung gewarnt, sollte das Studiensystem in Deutschland auf den Bachelor-Abschluß umgestellt werden. Ein dreijähriges Bachelorstudium qualifiziere nicht zum Beruf des Richters oder des Rechtsanwalts, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des Deutschen Anwaltvereins, des Juristen-Fakultätentages und des Hochschulverbandes. Zwar befürworten die drei Organisationen die mit dem sogenannten Bologna-Prozeß verbundene Angleichung der Studiensysteme in der EU mit leichter vergleichbaren Abschlüssen. Für den Beruf des Richters oder des Rechtsanwalts sei jedoch zwingend entweder ein universitärer Masterabschluß oder ein vierjähriges Bachelor-Studium erforderlich. Die Absolventen eines dreijährigen Studiums würden dem Arbeitsmarkt zwar als vergleichsweise kostengünstige Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der Qualitätsanspruch würde aber dadurch nach Ansicht der drei Verbände auf ein bedenkliches Maß reduziert werden.


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