© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 40/05 30. September 2005

Meldungen

Schweiz: Freizügigkeit für neue EU-Bürger

BERN. Fast 56 Prozent der Schweizer Stimmbürger haben in einem Referendum für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Länder gestimmt. Die größte Zustimmung gab es in den französischsprachigen Kantonen Waadt, Neuenburg, Jura und Genf, in den ländlichen Deutschschweizer Kantonen überwogen die Nein-Sager. Die geringste Zustimmung gab es mit 36,1 Prozent im italienischen Tessin. Allerdings nahmen nur 54 Prozent der 4,7 Millionen Wahlberechtigten teil. Der Widerstand kam wie bei früheren EU-Abstimmungen vor allem aus der größten Regierungspartei, der rechtsbürgerlichen Schweizerischen Volkspartei (SVP). Die Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes erfolgt laut dem bilateralen Abkommen mit der EU schrittweise, mit Kontingenten und Übergangsfristen bis 2011. Flankierend wurden Schutzgesetze gegen Lohn- und Sozialdumping erlassen. Brüssel hatte zudem gedroht, eine Ungleichbehandlung der neuen EU-Bürger nicht zu akzeptieren.

 

Aktive Sterbehilfe auch für Babys bald straffrei

DEN HAAG. Aktive Sterbehilfe soll in den Niederlanden künftig auch bei Babys möglich sein. Laut "Groninger Protokoll" soll die erweiterte Sterbehilfe bei schwerstbehinderten Neugeborenen künftig dann möglich sein, wenn beide Elternteile zustimmen und "die Schädigung so stark ist, daß es keine medizinische Möglichkeit gibt, dem Kind zu helfen". Das Papier wird auch vom christdemokratischen Justizminister Piet Hein Donner unterstützt. 2001 war in den Niederlanden das Gesetz zur aktiven Sterbehilfe verabschiedet worden, das die Euthanasie bei unheilbar kranken Patienten erlaubt (JF 08/05). Bereits im letzten Jahr hatten niederländische Ärzte das Leben von 15 schwerstbehinderten Babys beendet. Im Oktober will das Parlament darüber beraten. Aktive Sterbehilfe bei Todkranken ist nicht strafbar, wenn diese selbst wiederholt darum gebeten haben.

 

Südafrika enteignet ersten weißen Farmer

PRETORIA. Nach Simbabwe und Namibia geht nun auch Südafrika rigoros gegen weiße Farmer vor. Letzte Woche genehmigte Agrarminister Thoko Didiza erstmals die Enteignung eines 500 Hektar großen Areals einer Rinder- und Getreidefarm im Nordwesten des Landes. Zuvor hatte die südafrikanische Regierung zweieinhalb Jahre ohne Erfolg verhandelt - sie bot umgerechnet 226.000 Euro, der Farmer verlangte mehr als das Doppelte. Der Farmer-Verband kritisierte die Regierungsentscheidung und warnte vor negativen Folgen, der Farmer will gegen die Enteignung klagen. Laut Regierungsangaben gehören derzeit zwei Drittel des Landes etwa 60.000 weißen Farmern. Bis 2014 soll ein Drittel des Landes schwarzen Farmern übereignet werden. Eine Landreform-Konferenz hatte kürzlich beschlossen, das Prinzip "verhandlungsbereiter Verkäufer, verhandlungsbereiter Käufer" aufzugeben.


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