© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 42/05 14. Oktober 2005

PRO&CONTRA
Pendlerpauschale abschaffen?
Teja Banzhaf / Henning Lorenz

Die Pendlerpauschale muß weg. Sofort. Ich sehe als Autofahrer überhaupt nicht ein, daß die alte rot-grüne Regierung hier fröhlich das Füllhorn über ihre Klientel ausgeschüttet hat. Die "Entfernungs­pauschale", wie es steuerrechtlich heißt, gilt nämlich für jeden, nicht nur für Autofahrer. Radler, Bus-, S-Bahn- und ICE-Fahrer, alle kriegen was und alle das gleiche. Wer 220 Tage zehn Kilometer zur Arbeit radelt, bekommt genauso 2.200 mal 0,30 Euro (= 660 Euro) steuerfrei wie der Autofahrer. Das nennt sich Gleichbehandlung, dabei wäre Umverteilung ehrlicher.

Der Autofahrer zahlt im Grunde seine Entfernungspauschale über die Spritsteuern selber. Und die für die anderen gleich mit. Bahnfahrer beispielsweise kassieren massiv auf Kosten anderer. Die Bahn macht damit ganz unverblümt auf ihrer Internetseite Werbung. Bei 50 Kilometern Fahrtstrecke zahlt der Bahnkunde im Jahr 1540,80 Euro fürs Ticket, rechnet aber 3.300 Euro Entfernungspauschale ab. Soziale Gerechtigkeit? Da lachen ja die Hühner.

Zumal noch gilt, daß wer viel verdient, auch mehr Steuern spart. Also weg mit der Pendlerpauschale. Die Bahn könnte dann die Preise senken, um konkurrenzfähig zu sein. Wer radelt, kann sich daran freuen, daß er billiger unterwegs ist als der Autofahrer. Und der Autofahrer (samt -fahrerin) kann sich verwundert die Augen reiben: Denn er kann, wie alle anderen, künftig die echten Kosten abrechnen, die für den Weg zur Arbeit entstehen. Wir streichen die Pauschale, nicht die Werbungskosten. Paragraph 9 des Einkommensteuergesetzes besagt: "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen ...". Die Pauschale ist der Trick, mit dem bis jetzt verhindert wird, daß jeder abrechnen kann, was es ihn kostet, einen Job zu haben oder zu bekommen. Echte Kosten abzurechnen, das wäre gerecht und sozial.

 

Teja Banzhaf ist freier Journalist und betreibt unter anderem das Pressebüro ZdS (Zeitungsdienst Südwest) in Weinstadt und Berlin.

 

 

Es handelt sich bei der Pendlerpauschale nicht, wie häufig vermutet, um eine Subvention, sondern entsprechend dem Betriebskostenabzug für Unternehmen um eine Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage um jene Kosten, die zur Erzielung des Einkommens angefallen sind. Die Pendlerpauschale abschaffen, wäre genauso rational, wie bei den Unternehmen die Besteuerung nach Umsatz vorzunehmen.

Bei den Arbeitnehmern kommt noch als erschwerendes Argument gegen die Abschaffung hinzu, daß wir in Deutschland für Personen ein progressives Steuersystem haben, d.h. wer mehr verdient, zahlt überproportional mehr, da belastbarer. Wenn diese höhere Belastbarkeit aber nur auf dem Lohnzettel existiert, weil der Arbeitnehmer eventuell im Monat mehrere hundert Euro für Benzin ausgeben muß, dann wird derjenige mit hohen Fahrtkosten doppelt getroffen. Zum einen ist er in einer Progressionsstufe, in die er von seiner finanziellen Leistungsfähigkeit her nicht hineingehört, zum anderen zahlt er Steuern auf ein Einkommen, das ihm gar nicht zur Verfügung steht. Abgesehen davon, daß wahrscheinlich sein Hauptkostenbestandteil Benzin ist, dessen Preis zu 80 Prozent aus Steuern besteht. Die Pendlerpauschale bedeutet ja auch nicht, daß der Arbeitnehmer seine vollen Kosten erstattet bekommt. Er darf sie lediglich bei seiner steuerlichen Bemessungsgrundlage in Abzug bringen, d.h. bei einer Einkommenssteuerbelastung von z.B. 40 Prozent trägt der Arbeitnehmer 60 Prozent der Fahrtkosten netto! In der Realität noch mehr, da er ja lediglich die einfache Entfernung steuerlich geltend machen kann.

Steuersystematisch wäre ein Verzicht auf die Pendlerpauschale nur in Ordnung, wenn wir die einfachste und fairste Steuer einführten, eine einheitliche Kopfsteuer pro Person, auch unter dem Namen "poll tax" bekannt. Aber an der Einführung dieser Steuer ist schon Maggie Thatcher gescheitert.

 

Dr. rer. pol. Henning Lorenz ist Wirtschaftswissenschaftler und als Unternehmer in Karlsruhe tätig.


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