© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 44/05 28. Oktober 2005

Der Prozeß
Das Berliner Landgericht entscheidet im Fall Hohmann
Marcus Schmidt

Mit einiger Nervosität dürfte die CDU-Führung den kommenden Montag erwarten. Vor dem Berliner Landgericht wird die Klage des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann gegen seinen Parteiausschluß verhandelt. Und nichts fürchtet die Führung der Union dabei mehr, als daß es am Ende des Verfahrens heißen könnte: Martin Hohmann ist weiterhin Mitglied der CDU.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte Hohmann, nachdem er den Weg der Parteigerichtsbarkeit erfolglos beschritten hatte, Klage vor dem Landgericht eingereicht. Er durfte sich dabei von dem Beisitzers des Bundesparteigerichts der CDU, Friedrich W. Siebeke, ermuntert fühlen. Ende vergangenen Jahres hatte Siebeke in einem Sondervotum zum Urteil des Gerichtes moniert, daß mit Hohmanns Parteiausschluß eine unzulässige Doppelbestrafung vorliege.

Hier liegt nach Ansicht von Hohmann der Knackpunkt des gesamten Verfahrens. Nach seiner als antisemitisch kritisierten Rede war er zunächst von der Partei gerügt worden. Diese Rüge habe er akzeptiert. Obwohl sich "die Lage" nach dieser Rüge nicht gerändert habe, sei er dennoch zusätzlich mit dem Parteiausschluß bestraft worden. Entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sei daher, ob das Gericht eine Doppelbestrafung Hohmanns durch die Partei erkenne. Über die Erfolgsaussichten wollte sich Hohmann nicht äußern. Er sei jedoch ein unverbesserlicher Optimist, sagte er der JUNGEN FREIHEIT. Für ihn habe der Prozeß eine zusätzliche Bedeutung, die über seinen eigenen Fall hinausreiche. "Es geht darum, wie weit die Meinungsfreiheit eines Parteimitgliedes geht", sagte er.


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