© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 48/05 25. November 2005

Eine offene Wunde
Enteignungen: Schaden durch verhinderte Rückübertragungen auf 20 Milliarden Euro geschätzt
Ulrich Landskron

Im Zuge der Auseinandersetzungen um die Frage der Rückübertragung enteigneten Eigentums in der ehemaligen DDR ist der Allgemeinheit ein Schaden von bis zu 20 Milliarden Euro entstanden. Das geht aus Schätzungen der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V (ARE) hervor, die in der vergangenen Woche im brandenburgischen Falkenrehde vorgestellt worden sind.

"Durch die Manipulierung der Dokumente zur Überführung der Grundstücke in Volkseigentum wurde die Nichtrückgabe eines Großteils der rund 300.000 zu DDR-Zeiten beschlagnahmten und verwalteten Immobilien, nach der Wende gezielt verhindert", sagte der ARE-Experte für das Kommunale-Vermögensunrecht, Friedhelm Zapf, auf der Podiumsdiskussion. Die ARE versteht sich als Dachverband der Verfolgungs- und Enteignungsbetroffen in der ehemaligen DDR.

"Die Immobilen wurden und werden den rechtmäßigen Eigentümern vorenthalten und häufig Altkadern und zum Teil kriminellen Wende-Profiteuren zugeschanzt." Hierdurch sei ein Schaden für die Allgemeinheit in zweistelliger Milliardenhöhe entstanden, es geht wahrscheinlich um mehr als 20 Milliarden Euro, sagte Zapf.

Betroffen hiervon seien auch Kommunen, auf die nun Entschädigungsforderungen der rechtmäßigen Eigentümer zukämen, sobald diese von den "Machenschaften" erfahren, meinte Zapf. Er selbst habe für Brandenburg umfangreiche Recherchen abgeschlossen und könne schwerwiegende Manipulationen nachweisen. "Trotz bestehender Vorgaben des Bundesgerichtshofes prüfen die brandenburgischen Gerichte diese Tatbestände bisher nicht."

Landesregierungen zur Umkehr aufgefordert

Die betroffenen Landesregierungen wurden auf der Veranstaltung zur Umkehr in ihrer "Anti-Eigentumspolitik" aufgefordert. Unter anderem wurde die mögliche Rückgabe des Agrarlandes der sogenannten Neusiedler-Erben und eine sofortige Beseitigung der von der ARE zusammengestellten Lücken und Unrechtstatbestände im Vermögens- und Vereinigungsrecht gefordert.

Erforderliche Kurskorrekturen und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung wurden auch von der früheren Landesjustizministerin und stellvertretenden CDU-Landesvorsitzenden Barbara Richstein, der Bundestagsabgeordneten Cornelia Behm (Grüne) und dem Mitglied im Fachausschuß Innen- und Rechtspolitik der FDP, Gerhard Moser, befürwortet - wenn hier auch unterschiedliche Meinungen zu den Enteignungsfragen aufeinanderstießen.

Der Vorsitzende der ARE, Manfred Graf von Schwerin, warnte die Politiker vor dem Versuch, Unrecht weiter zu verdrängen. "Es reicht den Betroffenen jetzt wirklich." Niemals könne die Devise "Recht nach Kassenlage" oder "Deckel drauf, alles bleibt wie es ist" Bestand haben, ebensowenig wie die Versuche, statt Rechtssicherheit neuerdings "Unrechtssicherheit "zugunsten des kleinen Kreises der Begünstigten und Wende-Profiteure" zu proklamieren.


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