© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 49/05 02. Dezember 2005

Stolperstein für Sozialtouristen
Einwanderung: Bayern will mit einer Gesetzesinitiative den Anspruch von EU-Ausländern auf Sozialhilfe in Deutschland einschränken
Tobias Westphal

Mit der EU-Osterweiterung zum 1. Mai 2004 traten der Europäischen Union nicht nur zehn neuen Mitgliedstaaten bei. Gleichzeitig bescherte die Erweiterung der EU auch rund 75 Millionen neue Bürger. Dieser Umstand ist in der öffentlichen Wahrnehmung lange Zeit in den Hintergrund getreten. Doch das dürfte sich ändern. Bis zum 30. April muß die Bundesregierung die europäische Freizügigkeits-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen. Die Richtlinie gewährleistet den Bürgern der Betrittsstaaten grundsätzlich ein umfassendes Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland. Gleichzeitig erhalten sie nach der bisherigen Regelung grundsätzlich Anspruch auf Sozialleistungen.

Thema für die Bundesregierung

Bayern hat vor diesem Hintergrund Anfang November eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, mit der sich die Bundesregierung noch vor Weihnachten beschäftigen wird. Der Gesetzesentwurf sieht eine Änderung des Sozialgesetzbuches und des Freizügigkeitsgesetzes vor. Laut der Gesetzesbegründung solle damit ein "Sozialtourismus" aus den Beitrittsstaaten verhindern werden, wo das Lohnniveau zum Teil weit unter dem deutschen Sozialhilfeniveau liege. Als Beispiel wird die Slowakei genannt: Das dortige Lohnniveau entspreche nur rund 20 Prozent des deutschen Sozialhilfesatzes. Weiter heißt es in der Gesetzesbegründung, daß "der in Deutschland weit ausgebaute Sozialstaat" gerade für die "Bevölkerung der neuen Beitrittsstaaten einen Anreizfaktor darstellen kann, nach Deutschland einzureisen und sich dort aufzuhalten". Um einen "Sozialtourismus" aus den Beitrittsstaaten beziehungsweis die Einwanderung in die Sozialsysteme zu verhindern, sei es erforderlich, "Schlupflöcher für einen Mißbrauch der Sozialsysteme im deutschen Recht zu schließen und Anreize im System des Sozialhilferechts zu beseitigen". Konkret soll mit dem bayerischen Gesetzesentwurf gewährleistet werden, daß Ausländer grundsätzlich in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialhilfe haben. So sollen Kosten in unbekannter Höhe bei den Sozialhilfeträgern eingespart werden. Jedoch wird Deutschland aufgrund der europäischen Vorgaben auch nach der Gesetzesänderung zur Leistung von Sozialhilfe unter anderem für Arbeitnehmer und Selbständige verpflichtet sein.

Im Jahr 2004 wurden in Deutschland 9,95 Milliarden Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt (als Teil der Sozialhilfe) ausgegeben. Eine Darstellung der Ausgaben speziell für Ausländer ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes mit Hilfe der Aufwandsstatistik nicht möglich. Allerdings geht aus den Statistiken hervor, daß im vergangenen Jahr 635.000 Ausländer Sozialhilfe bezogen haben. Wieviel aber konkret als Hilfe zum Lebensunterhalt an Ausländer geleistet worden ist, kann nur geschätzt werden. Die Summe dürfte sich - anteilig an den 9,95 Milliarden der Gesamtsumme - im Jahr 2004 auf schätzungsweise mindestens 1,4 Milliarden Euro belaufen haben.

Die Gesetzesinitiative sieht eine weitere wichtige Änderung vor. Illegal in Deutschland lebende Ausländer sollen künftig keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe haben. Nach dem noch geltenden Sozialhilferecht haben alle Ausländer, die sich in Deutschland - egal ob legal oder illegal - aufhalten, nach dem 12. Sozialgesetzbuch bei Bedürftigkeit und fehlenden anderweitigen Möglichkeiten der Hilfe grundsätzlich einen Anspruch auf Sozialhilfe.

Als hilfreich für den deutschen Sozialstaat könnten sich zwei weitere Gesetzesänderungen erweisen. Zum einen die Beweislastumkehr: Bisher konnten die Behörden nur schwer den Nachweis erbringen, daß die ausländischen Antragssteller keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben und nur deswegen nach Deutschland eingereist seien, um Sozialhilfe zu erlangen. Die bisherige Regelung war somit für den Rechtsstaat nicht praktikabel. Die Gesetzesinitiative sieht daher hier die Umkehr der Beweislast vor. Ein Anspruchsteller soll zukünftig nachweisen müssen, daß er nicht nur eingereist ist, um "Transferleistungen" in Anspruch zu nehmen.

Möglicherweise weitere Änderungen nötig

Die Gesetzesänderungen bei den sozialen Leistungen und der Freizügigkeit werden zukünftig eventuell noch umfangreicher ausfallen müssen. Die Tübinger Juristin Rosemarie Höfler hat in einer aktuellen Forschungsarbeit auf ein weiteres Problem aufmerksam gemacht: "Ein nichterwerbstätiger Bürger der EU hält sich mehrere Jahre rechtmäßig in Deutschland auf, geht dann nach Belgien, wird hilfsbedürftig und will von Deutschland Sozialhilfe haben."

Wenn Deutschland dies ablehne, müßte der Europäische Gerichtshof urteilen, ob es sich um eine Diskriminierung eines EU-Bürgers handele. Denkbar wäre auch, daß der Mann in Deutschland und in Belgien Sozialhilfe beantragt und beide Länder zahlen. "Gegen solchen Mißbrauch müßten die sozialen Sicherungssysteme auf der Ebene der EU koordiniert werden", schreibt Höfler.


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