© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 03/06 13. Januar 2006

An die Regeln halten
von Heinrich Lummer

Grundsätzlich muß die Devise gelten, der Staat darf nicht erpreßbar sein. Doch gilt das nur im Grundsatz. Der Berliner Krisenstab hat sich im Frühjahr 1975 für ein Eingehen auf die Forderungen der Erpresser eingelassen, als es um den entführten Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz ging. Das war damals der erste Fall dieser Art, und es war allen Beteiligten klar, daß es weitere solcher Fälle nicht geben dürfe. 1977 blieb die Bundesregierung im Fall des entführten Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer hart. Grundsätzlich muß es bei dieser Devise bleiben. Vor allem darum, weil wir auf so viele Erfahrungen zurückblicken können.

Aber es ist eine Unterscheidung vonnöten: Geht es um Terrorismus oder um politische Preise, oder geht es "nur" um Geld? Da kommt es ganz darauf an. Sollte sich bei Susanne Osthoff herausstellen, daß sie Mitarbeiterin des BND war, so besteht eine Fürsorgepflicht des Bundes - sofern sie sich an die Regeln gehalten hat. Sie entfällt, sofern sie die Regeln nicht eingehalten hat. Ich bin also der Meinung, wenn sie leichtfertig ihre körperliche Unversehrtheit aufs Spiel gesetzt hat, muß sie den Schaden tragen. Das gleiche gilt für Touristen, die den Rat des Auswärtigen Amtes in den Wind schlagen. Beamte und Soldaten genießen einen Sonderstatus.

Grundsätzlich kommen Entführte in den Genuß eines "Freifluges" in einer Bundeswehrmaschine. Auch da stellt sich die Frage der Kosten. Die Betroffenen können natürlich nicht die vollen Kosten tragen. Aber eine Beteiligung ist durchaus zumutbar.


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