© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 06/06 03. Februar 2006

Meldungen

BdV plant Ausstellung im Kronprinzenpalais

Berlin. Der Bund der Vertriebenen (BdV) ist auf der Suche nach einem Gebäude für seine geplante Ausstellung "Erzwungene Wege. Flucht und Vertreibung im Europa des 20. Jahrhunderts" fündig geworden. BdV-Präsidentin Erika Steinbach hat am Dienstag angekündigt, daß die Ausstellung ab August für drei Monate im Kronprinzenpalais Unter den Linden gezeigt wird. Anhand von 13 Beispielen sollen Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei Ursache, Wirkung und Folge von Flucht und Vertreibung in Europa dokumentiert werden. Ursprünglich sollte die Ausstellung in einer Berliner Kirche präsentiert werden (JF 34/05). Der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky hatte hierzu jedoch seine Zustimmung verweigert.

 

Stoiber fordert Vertriebenenzentrum

München. Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hat sich dafür ausgesprochen, das vom Bund der Vertriebenen geplante Zentrum gegen Vertreibungen in Berlin zu errichten. Europa müsse für ein freundschaftliches Miteinander die dunklen Seiten seiner neueren Geschichte aufarbeiten, sagte Stoiber in der vergangenen Woche anläßlich eines Festaktes zum 20jährigen Bestehen des Sudetendeutschen Hauses in München. "Ein Zentrum gegen Vertreibungen kann hier einen wichtigen Beitrag leisten und steht in Berlin am richtigen Ort", sagte er.

 

Entwurf für Mahnmal für Homosexuelle

Berlin. Die Bundesregierung und der Berliner Senat haben sich auf einen Entwurf für das 2003 vom Bundestag beschlossene Denkmal für die von den Nationalsozialisten ermordeten Homosexuellen geeinigt. Der ausgewählte Entwurf zweier Künstler aus Norwegen und Dänemark lehnt sich in seiner Form an die Stelen des Holocaust-Mahnmals an. Mit dem Mahnmal solle ein "Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung von Schwulen und Lesben" gesetzt werden. Der Bund stellt für das Denkmal, das im Tiergarten errichtet werden soll, 450.000 Euro zur Verfügung.

 

NPD-Konto: Kündigung ist rechtswidrig

Stuttgart. Das Landgericht Stuttgart hat im Rechtstreit um die Kündigung eines Kontos des NPD-Parteivorstandes durch die Volksbank Ludwigsburg zugunsten der NPD entschieden. Nach Ansicht der Richter habe die Bank keinen sachgerechten oder wichtigen Grund für die im Jahr 2000 erfolgte Kündigung dargelegt. Die politischen Ziele des Parteivorstandes hätte die Volksbank aufgrund des Parteienprivileges des Grundgesetzes nicht zum Anlaß für eine Kündigung nehmen dürfen. Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt kündigte an, daß seine Partei nun Schadensersatzansprüche gegen die Bank prüfen werden.


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