© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 07/06 10. Februar 2006

PRO&CONTRA
Entzug des Reisepasses aus politischen Gründen?
Bernd Carstensen / André Lichtschlag

Das Paßgesetz gehört zur verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Nach diesem Gesetz besteht die Möglichkeit, einer Person, die die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, die Ausstellung eines Passes zu versagen beziehungsweise deren Paß einzuziehen und so im Endeffekt auch deren Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern.

Dieser Gefährdungsgrad muß selbstverständlich hinreichend begründet sein. Schließlich stellt dieser Vorgang einen Eingriff in das Grundrecht der Freizügigkeit eines Menschen dar. Es ist vorstellbar, daß die zuständigen Sicherheitsbehörden zu einer Einschätzung kommen, der zufolge der öffentliche Friede und somit erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland tangiert werden könnten, etwa dann, wenn eine Person in der Öffentlichkeit eines anderen Landes "den Holocaust leugnen" würde. Unabhängig davon würde solch eine öffentlich getätigte Aussage im Gültigkeitsbereich des deutschen Strafrechts den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen.

Nach unserem Rechtssystem müssen die Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Bürger gleichzeitig dem Schutz der anderen Bürger dienen. Demzufolge ist in diesem vorliegenden Fall wie sonst auch die Rechtsgüterabwägung vorzunehmen, also die Frage zu entscheiden, ob der Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit erforderlich ist, weil durch die zu erwartenden Handlungen der betroffenen Person die Rechte anderer verletzt werden und gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen wird.

Insofern ist in der Anwendung des Paßgesetzes eine rechtlich zulässige Möglichkeit zu sehen, die dem Schutz der Bundesrepublik Deutschland dienen könnte.

 

Bernd Carstensen ist Pressesprecher des Bundes Deutscher Kriminalbeamter und dessen stellvertretender Bundesvorsitzender.

 

Es ist nicht lange her, da warnte jeder bekannte politische Philosoph vor den Gefahren der Demokratie als jener Staatsform, die im Totalitarismus endet. Zuletzt waren es die amerikanischen Gründerväter, die eine minimalstaatlich-republikanische Aristokratie ins Leben riefen, dem Einzelnen die Suche nach seinem per- sönlichen Glück selbst überlassen wollten und deshalb vor den Tücken der Demokratisierung warnten. Vergebens, wie wir heute wissen. Wie die USA ist die BRD auf dem Weg in den Totalitarismus weit vorangeschritten. Kaum ein privater Lebensbereich mehr ist vor staatlichem Zugriff, vor Überregulierung, Verbot, Überwachung oder Umverteilung geschützt. Neid und Herrschsucht kennen keine Grenzen. In der Demokratie ist alles erlaubt, solange die Mehrheit entscheidet. Wer zu bestimmten Fragen eine Minderheitsmeinung vertritt, wird in Deutschland heute wieder eingesperrt. Die Meinungsfreiheit, für die dieser Tage so lautstark gestritten wird, ist ein schlechter Scherz oder pure Heuchelei. Und so warnte in bester Mielke-Tradition der Grünen-Chef Bütikofer mögliche Besucher der Teheraner Holocaust-Konferenz davor, im Ausland ja nichts Falsches zu sagen: "Deutsche Gastredner müssen mit harten strafrechtlichen Konsequenzen rechnen."

Liberale Rechtsgrundsätze verhöhnend war es FDP-General Niebel, der noch einen draufsetzte und ein Ausreiseverbot für Menschen mit nicht genehmen Meinungen forderte, damit sie diese am fraglichen Ort erst gar nicht äußern können - quasi ein vorbeugender antifaschistischer Schutzwall. Gesagt, getan. Bereits ein paar Tage nach Niebels noch gedanklicher Honeckerei wurde Horst Mahler real existierend der deutsche demokratische Paß entzogen. Gerade Niebel hätte wissen müssen, daß die Freiheit der Andersdenkenden auch einem grundüberzeugten Totalitaristen wie Mahler zu gewähren ist. Wobei: Denken Mahler und Niebel überhaupt noch anders?

 

André Lichtschlag ist Herausgeber der Zeitschrift "eigentümlich frei" und Geschäftsführer der libertären Plattform www.capitalista.de


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