© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 08/06 17. Februar 2006

Elternhauskerker
von Bernd-Thomas Ramb

Welch ungeheuerliche Zumutung! Arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren sollen künftig, bevor sie aus dem Elternhaus ausziehen, das Sozialamt oder das Arbeitsamt (jetzt Bundesagentur) um Genehmigung ersuchen, wenn sie die Leistungsbezüge der entsprechenden Behörden auch weiterhin erhalten wollen. Die bisherige Hartz-Regelung besagt, daß im Falle des ins Belieben gestellten Auszugs die neue Wohnung vom Staat bezahlt und das Unterhaltsgeld um 25 Prozent erhöht wird. Klar, daß dieses lukrative Angebot zu einem Massenauszug aus dem "Hotel Mama" führte. Das neusoziale Gewissen der Nation, die Grünen-Partei, beklagt auch prompt die Rückkehr zu einer staatlich verordneten Einkerkerung im Elternhaus.

Wohlgemerkt, es handelt sich um unter 25jährige, die keine Arbeit haben und der Aufsicht der Eltern entfliehen wollen. Verständlich, denn Eltern nörgeln täglich herum, Herr Sohn oder Fräulein Tochter sollen sich gefälligst um Arbeit bemühen, beklagen, daß die Kinder ihnen immer noch auf der Tasche liegen, und kritisieren womöglich einen eher unsteten Lebenswandel. Da ist es angenehmer, alleine oder im Kreise Gleichgesinnter zu wohnen. Nicht allen arbeitslosen Jugendlichen ist solche Denkweise vorzuwerfen. Es gibt viele, die verzweifelt nach einer Beschäftigung suchen und teilweise sogar nicht selbst an ihrer schlechten Berufsvorbereitung schuld sind. Für sich genommen ist dies jedoch kein Grund, das Elternhaus zu verlassen und mit einem eigenen Haushalt die Staatskasse zu belasten. Dazu bedarf es schon der dringenden Empfehlung des Jugendamtes.


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