© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 10/06 03. März 2006

Im Zweifelsfall droht der Giftschrank
München: In der Bayerischen Staatsbibliothek sind nicht alle Geschichtsbücher frei zugänglich / Hausmitteilung zur Ausleihpraxis
Georg Pfeiffer

Die Bayerische Staatsbibliothek erreichen öfters Anfragen, Hinweise oder Beschwerden, etwa von der Kriminalpolizei oder von jüdischen Einrichtungen, die sich darauf beziehen, daß die Bibliothek tendenziöse, politisch extreme oder gar antisemitische Literatur erwerbe und ausleihe. Der Hintergrund ist folgender: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) betreibt seit 1946 ein Förderprogramm "Überregionale Literaturversorgung". Daran angeschlossene Bibliotheken übernehmen jeweils bestimmte Sondersammelgebiete, für die sie möglichst vollständig und umfassend in- und auch ausländische Literatur anschaffen und zur Ausleihe bereitstellen. Die Bayerische Staatsbibliothek hat unter anderem das DFG-Sondersammelgebiet "Geschichte" übernommen. Für diesen Themenkreis schafft sie im Prinzip alles an, was es gibt und was sie bekommen kann und was irgendwie von Interesse ist. Unter den Anschaffungen befinden sich auch Veröffentlichungen mit offen antisemitischem oder politisch extremem Inhalt.

Um gleichwohl der Verbreitung keinen Vorschub zu leisten und Mißbrauch zu verhindern, hat sie für solche Veröffentlichungen einen besonderen "Geschäftsgang" eingerichtet, der jetzt in der aktuellen Hausmitteilung veröffentlicht worden ist. Literatur, die durch die Staatsanwaltschaft als strafbar eingestuft wird oder die bereits beschlagnahmt ist, erhält eine Spezialsignatur und ist grundsätzlich nicht ausleihbar. Das Problem dabei ist, daß die Staatsbibliothek von dem Verbot oft nur sehr spät oder gar nicht Kenntnis erhält. Die einzige systematische Informationsquelle ist der Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften. Der ist aber lückenhaft und stellt den Jugendschutzaspekt in den Vordergrund. Die Aufnahme in den Index besagt noch nicht, ob die entsprechende Schrift generell verboten oder generell strafbar ist. Literatur, die nicht beschlagnahmt ist, aber "eindeutig tendenziöse oder politisch extreme Positionen erkennen läßt", erhält eine besondere interne Kennzeichnung, die sich aber nicht durch Datenbankabfragen von Benutzern selektieren läßt. Diese Veröffentlichungen dürfen nur an speziellen Plätzen im Lesesaal ausgegeben werden, und zwar nur, wenn der Nutzer einen wissenschaftlichen Zweck nachweist. Als Nachweis wird grundsätzlich nur eine plausible Erklärung über das wissenschaftliche Interesse verlangt. Im Zweifelsfall können auch Belege für das entsprechende wissenschaftliche Projekt gefordert werden.

Soweit Zeitschriften betroffen sind, gelangen sie nicht zur sonst üblichen offenen Auslage, sondern verschwinden im "Giftschrank". Bei Nachweis des wissenschaftlichen Interesses können auch sie wie Bücher im Lesesaal entliehen werden. Ein Versand im Rahmen der Fernleihe erfolgt nur, wenn sich die nehmende Bibliothek verpflichtet, die Schrift ebenfalls nur im Lesesaal zur Verfügung zu stellen.

Die Einstufung obliegt den Referenten der Sacherschließung. Für die Identifikation wurde eine abschließende Themenliste aufgestellt. Sie umfaßt revisionistische Publikationen, antisemitische Hetzschriften, antidemokratische und rassistische Schriften sowie gewaltverherrlichendes Schrifttum und Anleitungen zum Töten. Die revisionistischen Publikationen sind noch einmal in fünf Punkte untergliedert, nämlich die "Leugnung oder Verharmlosung des Holocaust", "Leugnung oder Verharmlosung von Massakern, die von Deutschen im Krieg an der Zivilbevölkerung der gegnerischen Länder begangen wurden", "Leugnung oder Relativierung der Kriegsschuld Deutschlands", "Verherrlichung des Nationalsozialismus und Verherrlichung deutscher Truppen (z. B. der Waffen-SS) im Krieg". Neben dieser Themenliste führt die Bayerische Staatsbibliothek eine Liste von Verlagen, die mit tendenziösem und politisch extremem Schrifttum in Erscheinung getreten sind. Veröffentlichungen dieser Verlage werden grundsätzlich auf ihren Inhalt überprüft.

Andere Bibliotheken haben solche Beschränkungen und ausgefeilten Regeln nicht. So erklärte die Sprecherin der Deutschen Bibliothek Leipzig: "Bei uns gibt es keinerlei Beschränkungen. Was angefragt wird, wird auch verliehen." Die Sprecherin der Rheinischen Landesbibliothek in Koblenz erklärte: "Bücher wie Hitlers 'Mein Kampf' oder eine 'Anleitung zum Selbstmord' verleihen wir nicht an Minderjährige. Von Erwachsenen verlangen wir die Erklärung, daß das Buch Jugendlichen nicht zugänglich gemacht wird."

Im Ergebnis ist also grundsätzlich jedes Buch in einer deutschen Bibliothek noch entleihbar, solange es nicht durch Gerichtsbeschluß beschlagnahmt und eingezogen ist. Einige von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indizierte Bücher unterliegen Altersbeschränkungen. Die Bayerische Staatsbibliothek beschränkt bei weiteren den Zugang auf den Lesesaal und verlangt einen Nachweis des wissenschaftlichen Interesses. Dennoch bestehen gute Chancen, das Buch auch im normalen Geschäftsgang zu entleihen - wenn es denn auch von einer anderen Bibliothek geführt wird.

Foto: Büchermagazin in der Staatsbibliothek: Sondersammelgebiete

Lesen Sie hierzu auch den Artikel auf Seite 12


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