© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 16/06 14. April 2006

Spätes Urteil
von Dieter Stein

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat sein ältestes anhängiges Verfahren entschieden: das der Partei Die Republikaner gegen das Land Berlin wegen der Erwähnung im Landesverfassungsschutzbericht 1997. Die Richter urteilten, daß der Partei keine rechtsextremistische Orientierung nachgewiesen werden konnte und damit die Erwähnung rechtswidrig war. Dies ist ein Schlüsselurteil für eine Partei, die als lästiger Konkurrent der Etablierten aus parteitaktischen Motiven von Innenministern ins Visier genommen wurde und damit der gesellschaftlichen Ächtung anheimfiel. Ein Schicksal, das auch jede neue demokratische Rechtspartei trifft.

Das befreiende Urteil, das hoffentlich Schule macht, erreicht die Partei jedoch in einem Moment, wo sie ausgezehrt ist. Auch wenn sich die Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes zur Ausschaltung eines demokratischen Konkurrenten jetzt als verfassungswidrig herausstellt - das Ziel wurde erst einmal erreicht: Die Partei wurde so nachhaltig stigmatisiert, daß diejenigen, die - insbesondere im Staatsdienst - beruflich etwas zu verlieren hatten, sie längst verlassen haben. Dies ist ein demokratiepolitischer Skandal erster Klasse.

Die Republikaner sorgten durch ihre Wahlerfolge Ende der achtziger, Anfang der neunziger Jahre für eine verschärfte Asylgesetzgebung. Hätten sie ähnlich wie die Grünen als demokratischer Mitspieler eine faire Chance erhalten, sähe das Parteiensystem heute ganz anders aus. Der Verfassungsschutz hat hier eine unselige Rolle gespielt.


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