© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 18/06 28. April 2006

BRIEF AUS BRÜSSEL
In den Diensten der politischen Korrektheit
Andreas Mölzer

Österreich könne über kurz oder lang gezwungen wer-den, eine "registrierte Partnerschaft" für gleichgeschlechtliche Paare einzuführen, meinte jüngst eine Zivilrechtsexpertin bei den Österreichischen Notartagen.

Dieser Fall könnte etwa dann eintreten, wenn ein homosexuelles Paar aus Deutschland, Belgien oder den Niederlanden in Österreich dieselben Rechte wie in seinem Heimatland einfordert und Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen "Diskriminierung" verklagt. Daß diese Annahme keineswegs abwegig ist, beweist ein Blick auf die Rechtsprechung des EuGH, die von den Gedanken der Vereinheitlichung und "Nichtdiskriminierung" geleitet wird. So wurde Belgien vom Gerichtshof wegen "Diskriminierung" verurteilt, weil es den Kindern eines belgisch-spanischen Ehepaares untersagte, wie in Spanien üblich die Namen beider Elternteile zu führen.

Weil sich manche Mitgliedstaaten und viele Bürger zunehmend gegen den Gleichmacherei-Wahn der EU widersetzen, sollen nun über den Umweg des EuGH die noch bestehenden Unterschiede zwischen den einzelnen nationalen Rechten eingeebnet werden. Mit dieser Vorgehensweise wird der Gerichtshof nach der klassischen Lehre von der Gewaltenteilung immer mehr zu einem Organ der Legislative, also der Gesetzgebung. Die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament, die nach den Verträgen an der Gesetzgebung mitzuwirken haben, werden auf diese Weise vor vollendete Tatsachen gestellt und zu Absegnungsinstrumenten der Entscheidungen des Gerichtshofes degradiert.

Nicht minder bedenklich ist, daß sich der EuGH mit seiner Rechtsprechung zu einem willigen Vollzugsorgan der political correctness macht. Den Vorgaben des spätlinken Zeitgeistes entsprechend wird die Keule der "Nichtdiskriminierung" geschwungen, um etwa Zuwanderer aus außereuropäischen Ländern EU-Bürgern gleichzustellen und so die Schaffung einer multikulturellen Gesellschaft mit all ihren negativen Folgen voranzutreiben.

So sollen die EU-Staaten nicht nur gezwungen werden, jeden Unsinn der politisch korrekten Moral- und Tugendwächter in ihr nationales Recht zu übernehmen, sondern es soll ihnen dadurch offenbar auch das Recht genommen werden, durch gesetzgeberische Maßnahmen negative Entwicklungen zu verhindern. Die EU-weite Einführung der "Homo-Ehe" über entsprechende EuGH-Urteile hätte zur Folge, daß die Mitgliedstaaten nicht mehr in der Läge wären, eine pro-natalistische Politik zu betreiben, ohne gegen das Diskriminierungsverbot zu verstoßen. Daß aber nur die Förderung des Kinderreichtums der europäischen Völker in der traditionellen Familie den Bevölkerungsschwund Europas wird aufhalten können, bleibt bewußt außer acht. Statt dessen sollen homosexuelle Beziehungen in den Genuß weitreichender Rechte kommen.

Die zunehmende Einmischung der Brüsseler Zentrale in "innere Angelegenheiten" bedeutet eine zunehmende Marginalisierung der politischen Gestaltungs- und Einflußmöglichkeiten der Mitgliedstaaten. Die Nationalstaaten als Träger der historisch gewachsenen, ethnisch-kulturellen Vielfalt Europas sollten nach dem Willen der Antidiskriminierer und Multikulturalisten an den Rand gedrängt werden, um den Segnungen der political correctness nicht weiter im Wege zu stehen.

 

Andreas Mölzer ist Chefredakteur der Wiener Wochenzeitung "Zur Zeit" und seit 2004 FPÖ-Europaabgeordneter.


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