© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 18/06 28. April 2006

Biozid-Richtlinie gefährdet Gesundheitsschutz
Umweltpolitik: Eine Fachtagung erörterte die gegensätzlichen Wirkungen von Schädlingsbekämpfungsmitteln
Michael Howanietz

Biozid-Wirkstoffe sind dazu bestimmt, auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen abzuwehren oder zu vernichten. Zu den Bioziden zählen auch Mikroorganismen, einschließlich Viren, oder Pilze. Aufgrund ihrer Zweckbestimmung bergen sie (bislang minderbeachtete) Risiken für Mensch, Tier und Umwelt.

Ihr Gefahrenpotential kommt selbst bei bestimmungsgemäßer Anwendung zum Tragen, da ihr Einsatz zumeist im Nahbereich des Menschen erfolgt. Die EU verabschiedete deshalb 1998 die Biozid-Richtlinie, die ein strenges Zulassungsverfahren für entsprechende Produkte vorsieht. Ihr Ziel sind Erkennung und Verbannung human- oder ökotoxikologischer Wirkstoffe.

Bald weniger Wirkstoffe für die Schädlingsbekämpfung

Doch auch ein mögliches Verbot (neben)wirksamer Substanzen hat seine Tücken, weil es effiziente Schädlingsbekämpfung künftig entscheidend erschweren könnte. Eine vergangenen Monat unter dem Titel "Wieviel Biozid braucht der Mensch?" abgehaltene Fachtagung des Dessauer Umweltbundesamtes (UBA) war aufgerufen, zukunftsfähige Lösungen für diese Problematik zu erarbeiten.

Ausgangslage war das Biozid-Gesetz (BiozidG) und das novellierte Chemikalienrecht (ChemG), die im Juni 2002 in Kraft getreten sind. Verschärfte Zulassungskriterien für Biozid-Produkte sollen seither zu erhöhter Chemikaliensicherheit beitragen, indem mögliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor der Zulassung und Inverkehrbringung geprüft und bewertet werden müssen.

Zulassungsstelle für Biozid-Produkte ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Sie kooperiert mit dem UBA, dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dem Robert-Koch-Institut (RKI) für Desinfektionsmittel und - bei besonderen Fragestellungen - auch mit weiteren Bundesbehörden.

Die zugrunde liegenden EU-Regelungen für Schädlingsbekämpfungsmittel (Biozid-Richtlinie 98/8/EG) sehen vor, bedenkliche Produkte vom Markt zu nehmen. Hier stellt sich die anläßlich der UBA-Tagung erhobene Frage nach den Auswirkungen, wenn künftig weniger Wirkstoffe für die Schädlingsbekämpfung außerhalb landwirtschaftlicher Anwendungen zur Verfügung stehen. 200 Fachleute aus Wissenschaft, Industrie, Bekämpfungsgewerbe, Behörden, Umwelt- und Verbraucherverbänden erörterten nun die Thematik.

Zunächst sei damit zu rechnen, daß die Hälfte der rund 14.000 derzeit in Umlauf befindlichen Biozid-Produkte mit Termin 2010 vom Markt genommen werden müsse. Das Schutzniveau für Mensch und Umwelt werde dadurch zwar erhöht. Zu berücksichtigen seien aber auch nicht-intendierte Effekte, die zu Einschränkungen bei behördlich anzuordnenden Bekämpfungsmaßnahmen im Seuchen- und Tierseuchenbereich führten. Die entstehenden Lücken in der Behandlungspalette beträfen vor allem (Stech-)Mücken, Flöhe, Zecken, Schaben und Stallfliegen.

Seuchen sind schwieriger unter Kontrolle zu halten

Biozidfreie Methoden haben im professionellen Hygienebereich bisher kaum eine Rolle gespielt. Es sei deshalb unerläßlich, auch weiterhin eine Palette von an unterschiedlichen Wirkmechanismen ansetzenden Wirkstoffen verfügbar zu haben, um Resistenzen der Zieltiere zu unterbinden.

Es gehe darum, altbekannte oder neu auftretende Seuchen und ihre tierischen Überträger unter Kontrolle zu halten. Ebenso müsse die Vorsorge gegen neu auftretende Krankheiten wie West-Nil oder Dengue-Fieber gewährleistet bleiben. Primär in jenen Bereichen, die eine sehr rasche Wirkung der Bekämpfungsmittel erfordern, fürchten die Experten einen möglichen Abwehrnotstand.

Besondere Bedeutung werde deshalb einem zuverlässigen Resistenz-Monitoring zukommen, um zugelassene Wirkstoffgruppen weiterhin anwendbar zu halten. Das Resistenz-Management müsse Aufgabe der Industrie sein, die bereits Aktionskomitees zur Insekten- und Nagerbekämpfung eingerichtet habe. Der rege Informationsaustausch zwischen beteiligten Behörden, Herstellern und Anwendern von Biozid-Produkten ist eine hieraus abgeleitete Forderung der Tagungsteilnehmer.

Weitere Empfehlungen sehen die Einrichtung allgemeiner Informationsplattformen und die Entwicklung von Alternativ-Wirkstoffen vor. Ein zur Beobachtung möglicher Resistenzen installiertes europäisches Überwachungssystem sei ebenso erforderlich wie die Stützung aus ökonomischen Gründen rücknahmebedrohter Wirksubstanzen. Das heißt, für den Gesundheitsschutz unverzichtbare Wirkstoffe, die ob geringer Produktionsmengen vom Markt genommen werden könnten, sind verfügbar zu halten.

Da die Fachtagung des UBA zu einem frühen Zeitpunkt der Umsetzung neuer Zulassungsbestimmungen angesetzt war, besteht die Chance, daß fertige Konzepte und einsatzfähige Alternativen vorliegen, ehe erste Bekämpfungslücken auftreten. Kein leichtes Unterfangen, geht es doch darum, einen Aspekt von Gesundheitsschutz gegen einen zweiten aufzuwiegen.

Eine Zusammenfassung der im Text erwähnten Tagungsergebnisse findet sich auf der Internetseite des Umweltbundesamtes unter www.umweltbundesamt.de/biozide


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