© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 19/06 05. Mai 2006

Meldungen

Der gedachte Gott und das Gottes-Gen

FRANKFURT. Zur atheistischen Standardargumentation zählt seit dem 18. Jahrhundert, daß Gott eine Wunschvorstellung des Menschen ist. Ludwig Feuerbach und Sigmund Freud haben dann die Rede vom illusionären Charakter religiöser Ideen zum Gemeingut der Gebildeten des 19. Jahrhunderts werden lassen. Seit geraumer Zeit erhalten ihre Thesen von der Hirnforschung neue Impulse. Bücher von Neurobiologen wie Dean Hammers "The God Gene" (2004) oder das unlängst ins Deutsche übersetzte Werk von Andrew Newberg ("Der gedachte Gott", 2004) lösten eine breite Diskussion aus. Was die US-Forscher aber bisher nachwiesen, geht über die Lokalisierung eines "Gottesgefühls" in der hinteren Großhirnrinde nicht hinaus. Dort, im oberen Scheitellappenteil, liegt das menschliche Orientierungs- und Assoziationsareal. Im Stadium höchster religiöser Versenkung erscheint es abgeschaltet, so daß der natürliche Bezug zu Raum und Zeit verlorengeht, was die Entstehung eines als "religiös" qualifizierten Gefühls der "Entgrenzung und Aufhebung des Ich", die "Erfahrung einer höheren Einheit" begünstigt. Wie der katholische Religionsphilosoph Thomas M. Schmidt argumentiert (Forschung Frankfurt, 4/05), lasse sich damit zwar die atheistische Ansicht von der bloßen Subjektivität aller Gottesideen stützen, doch ebenso wäre daraus die Stütze für einen "naturwissenschaftlichen Gottesbeweis" zu gewinnen. Nur sage die "neuronale Aktivität" nichts darüber aus, ob ihr Inhalt, "Gott", unabhängig von den Einheitserlebnissen auch existiere. Insoweit führe auch die neurobiologische Ansicht "keinen Millimeter" über die von Kant bestimmten Grenzen menschlicher Möglichkeiten hinaus, Gott beweisen oder bestreiten zu können.

 

Integration in die "kulturelle Pluralität"

BADEN-BADEN. Zu den wenigen wesentlichen Neuerungen des Zuwanderungsgesetzes gehöre das Kapitel über die Förderung der Integration, die darin vom Erwerb deutscher Sprachkenntnisse abhängig gemacht werde. Insoweit wie das Gesetz an den Spracherwerb rechtliche Vorteile (Einbürgerungserleichterungen) und sozial- und aufenthaltsrechtliche Sanktionen knüpfe, verschieben sich erstmals die Akzente bundesdeutscher "Einwanderungspolitik" hin zu einer staatlichen Verantwortung für die Integration. Dieses Konzept, das auf sprachliche Eingliederung setzt, sei aber zum Scheitern verurteilt, wie Thomas Groß ausführt (Kritische Justiz, 1/06). Zwar nicht deshalb, weil die Sanktionen wegen "verschiedener rechtlicher Gegenpositionen" ohnehin keinen Integrationsdruck bewirken können. Hier falle die deutsche Regelung ohnehin weit hinter die "erheblich strengere Anforderungen" stellende niederländische Konzeption zurück. Vielmehr sei es der falsche Ansatz, allein auf Sprachkompetenz zu vertrauen. Mit Deutschkursen könne man die "patriarchalischen Familienverhältnisse" vieler "Migranten nicht aushebeln". Statt dessen schlägt der Multikulturalist Groß vor, die "rechtliche Absicherung der Migranten" zu verbessern und vor allem die Bereitschaft der "deutschen Bevölkerung" zu erhöhen, "kulturelle Pluralität" und "binationale Identifikationen" der "Migranten" endlich zu akzeptieren. Dabei sollten die "politischen Funktionsträger" ihren "Einfluß auf die Bildung der öffentlichen Meinung nutzen".

 

Erste Sätze

Der Name einiger Dörfer im ehemaligen Ost- und Mitteldeutschland regt zu der Frage an, ob die Familie Tirpitz dort ihre Wurzeln hat.

Franz Uhle-Wettler:

Alfred von Tirpitz in seiner Zeit,

Hamburg, 1998


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