© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 23/06 02. Juni 2006

Meldungen

Kritik an Skulpturen am Olympiastadion

BERLIN. Kurz vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft haben die Initiatorin des Holocaust-Mahnmals, Lea Rosh, und der Schriftsteller Ralph Giordano die Beseitigung der Skulpturen auf dem Berliner Olympia-Gelände gefordert. Anlaß ist eine Ausstellung im Georg-Kolbe-Museum. Die Schau zeigt Fotografien, Dokumente und Modelle der Plastiken von 1935/36, die u.a. Joseph Wackerle, Karl Albiker und Arno Breker schufen. Breker galt als ein Lieblingsbildhauer Adolf Hitlers und schuf in der NS-Zeit zahlreiche heroisierende Monumentalplastiken. Zu den sechs im Olympiastadion stattfindenden Weltmeisterschaftsspielen sollten die monumentalen Plastiken aus der NS-Zeit zumindest verhüllt werden, forderte Rosh im Berliner Boulevardblatt B.Z. "Dann aber mit einer Erklärung, warum. Breker war ein Obernazi. Es ist schlimm genug, daß diese Plastiken überhaupt im öffentlichen Raum stehen." Die Figuren seien "häßlich und verlogen", so der Schriftsteller Ralph Giordano. "Ich fordere: Weg mit den Dingern am Olympiastadion! Sie sollten schnell und spurlos abgebaut und verschrottet werden."

 

Kulturrat: Rückfall in Kleinstaaterei

BERLIN. Der Deutsche Kulturrat hat vor einem kultur- und bildungspolitischem Rückfall in die Kleinstaaterei durch die Föderalismusreform gewarnt. Durch eine weitgehend alleinige Zuständigkeit der Länder für die Bildungs- und Kulturpolitik würden wichtige Gestaltungsmöglichkeiten aufgegeben, sagte der Kulturratsvorsitzende Max Fuchs am Montag im Deutschlandradio Kultur. Er verwies auf das Ganztagsschulprogramm, in dem auf Initiative des Bundes viele gute Konzepte entwickelt worden seien. Fuchs betonte, daß solche Projekte auch künftig möglich sein sollten: "Wir respektieren die Bildungs- und Kulturhoheit der Länder. Aber man braucht auch Absprachen, insbesondere wenn man im internationalen Wettbewerb bestehen will." Die Kultur- und Bildungspolitik werde einer Entmachtung des Bundesrats geopfert. Zwar sei es richtig, die Kompetenzen des Bundesrates wieder auf dessen ursprüngliche Aufgaben zu beschränken: "Aber das Opfer, das Kultur- und Bildungspolitik dafür bringen sollen, das sehen wir nicht ein", fügte er hinzu.

 

Rechtschreibreform: Beschwerde erfolglos

KARLSRUHE. Die von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossene Änderung der deutschen Rechtschreibung ist nur für Schüler und gegebenenfalls für Bedienstete staatlicher Behörden bindend. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß entschieden (AZ: 1 BvR 698/06 - Beschluß vom 2. Mai 2006). "Personen außerhalb dieses Bereichs sind rechtlich nicht gehalten, die reformierte Schreibung zu verwenden; sie sind rechtlich vielmehr frei, wie bisher zu schreiben", betonten die Karlsruher Richter. Daran ändere auch der Umstand nichts, daß die KMK an alle Verlage und Publikationsorgane appelliert habe, sich an die veränderten Rechtschreibregeln zu halten. Das Bundesverfassungsgericht verwarf die Verfassungsbeschwerde eines Privatmanns als unzulässig. Er habe nicht dargelegt, daß er durch die Rechtschreibreform in seinem Grundrecht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit beeinträchtigt werde. Die KMK hatte Anfang März beschlossen, daß ab 1. August 2006 die geänderte Rechtschreibung die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen ist.

 

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