© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 27/06 30. Juni 2006

Gefährlicher Dienst fürs Vaterland
Bundeswehr: Verteidigungsministerium will Versorgung von Invaliden verbessern / Bislang starben 64 Soldaten bei Auslandseinsätzen
Peter Freitag

Derzeit befinden sich 6.808 Soldaten der Bundeswehr im Auslandseinsatz, und laut Planungen des Verteidigungsministeriums sollen von Juli bis November dieses Jahres bis zu 780 weitere hinzukommen, die zur Überwachung der Wahlen in der Demokatischen Republik Kongo entsandt werden. Das größte deutsche Kontigent ist als Teil der Isaf-Schutztruppe in Afghanistan eingesetzt (2.824), gefolgt von den im Kosovo stationierten Einheiten (2.553).

Mit der personellen Ausdehnung der Auslandseinsätze und mit der Verschärfung der Lage insbesondere in der Krisenregion am Hindukusch wächst auch die Gefahr, daß deutsche Soldaten in der Ausübung ihres Dienstes zu Schaden oder schlimmstenfalls ums Leben kommen.

Die Zahl der seit 1993 im Auslandseinsatz gestorbenen deutschen Soldaten wird mit 64 beziffert, von denen 39 Todesfälle auf "Fremdeinwirkung" - also Bombenanschläge oder Raketenbeschuß - zurückzuführen sein sollen. Häufigste Todesursache sind Unfälle, die sich bei Ausübung des Dienstes ereignen. Keine genauen Angaben gibt es über die Zahl von Selbsttötungen während eines Auslandseinsatzes.

Auch sollen Angehörige des Kommandos Spezialkräfte (KSK) während der Operation "Enduring Freedom" gefallen sein, wobei wegen des streng geheimen Ablaufs solcher Kommandounternehmenvom Verteidigungsministerium keine Angaben gemacht werden. Inoffiziell kursiert die Zahl von 16 Soldaten des KSK, die im Einsatz gefallen sind. Solche Ungereimtheiten führen dazu, daß auch eine Zahl von über 70 während eines Einsatzes außerhalb Deutschlands ums Leben gekommenen Soldaten genannt wird.

Immer wieder gab es in der Vergangenheit Klagen über die mangelnde Unterstützung und vor allem finanzielle Versorgung von Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland zu Schaden gekommen waren - etwa in dem Fall eines 1999 im Kosovo durch eine Mine schwer verletzten Soldaten. Im Amtsdeutsch wird diese Unterversorgung etwas hölzern als "Versorgungslücken" bezeichnet. Bundestag und Bundesrat beschlossen daher 2004 ein neues Gesetz, durch welches das Versorgungsrecht bei Auslandseinsätzen "den veränderten Anforderungen angepaßt" wurde.

Eingeführt wurde damit unter anderem der neue Begriff des "Einsatzunfalls", bei dem die grundsätzliche Gewährung der erhöhten (qualifizierten) Unfallversorgung greift, wenn eine "Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 Prozent" vorliegt. Außerdem sollen Angehörige anderer "Statusgruppen" als Berufssoldaten oder Beamte auch Ausgleichszahlungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz erhalten. Ferner sollen mit der Neufassung des Gesetzes "die Beträge für die einmalige Entschädigung und die einmalige Unfallentschädigung, insbesondere für hinterbliebene Ehegatten und versorgungsberechtigte Kinder für Inlands- und Auslandsunfälle angehoben und die Leistungsregelungen zum vermögensrechtlichen Schadensausgleich in besonderen Fällen vereinfacht werden".

Jung plant Anspruch auf Weiterbeschäftigung

Teile dieses Gesetzes sind mit einer rückwirkenden Inkrafttretung verabschiedet worden, damit von diesen Verbesserungen auch die Opfer (bzw. deren Angehörige) des schweren Anschlags auf einen Bundeswehrbus in Kabul im Jahr 2003 profitieren konnten, bei dem vier deutsche Soldaten ums Leben kamen.

Doch sind längst nicht alle Versorgungslücken geschlossen: Doppelt bestraft sind zur Zeit noch vor allem Zeitsoldaten, die versehrt aus einem Einsatz zurückkehren. Denn sind sie nicht mehr weiter diensttauglich, werden sie aus der Bundeswehr entlassen. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) plant jetzt einen neuen Gesetzesvorstoß, nach dem für die im Einsatz Geschädigten ein gesetzlicher Anspruch auf Weiterbeschäftigung garantiert bestehen soll.

Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr unterstützt diesen Schritt des Ministeriums zur Verbesserung der Einsatzversorgung von Reservisten und Zeitsoldaten. Der Präsident des 130.000 Mitglieder starken Interessenverbandes, Ernst-Reinhard Beck, sagte zu Jungs Vorhaben: "Der Staat ordnet gefährliche Einsätze im Interesse des Landes an. Damit hat er auch die Pflicht, für die zu Schaden Gekommenen zu sorgen, sei es im Rahmen angemessener Versorgungsleistungen oder auch durch eine sinnvolle Weiterbeschäftigung bei der Bundeswehr."

Die zunehmende Beanspruchung der deutschen Soldaten in unterschiedlichen Krisenregionen der Welt verur-sacht aber auch eine Häufung von psychischen Störungen, die durch bestimmte Streßsituationen hervorgerufen wurden. In den schlimmsten Fällen können zum Beispiel Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) ebenfalls zu einer Einschränkung oder zum Verlust der Diensttauglichkeit führen. Knapp 600 Fälle von Soldaten mit PTBS soll es im Zeitraum von 1996 bis 2000 gegeben haben, im Jahr 2001 allein 227.

Nach Angaben der Bundeswehr sollen ein bis 1,5 Prozent der Teilnehmer an Auslandseinsätzen danach an psychischen Problemen gelitten haben, insgesamt weniger als ein Prozent hatten PTBS. Die schlimmste Form dieses seelischen Leidens kann sich in andauernden Angstzuständen manifestieren und Symptome zeigen, die nach dem Ersten Weltkrieg bei sogenannten "Kriegszitterern" festgestellt wurden. Derart schwerwiegende Fälle werden im Hamburger Bundeswehrkrankenhaus behandelt. Die weniger schlimmen Folgen von Kriseneinsätzen sollen durch intensive Einsatznachbereitungen in sogenannten "Recreation-Centern" überwunden werden.

Für alle Bundeswehrsoldaten, die in Ausübung ihres Dienstes gestorben sind, soll im kommenden Jahr in Berlin ein zentrales Ehrenmal errichtet werden. Schon längere Zeit ist von verschiedenen Privatleuten dafür geworben worden, seit Anfang des Jahres hat Verteidigungsminister Jung seine Zustimmung signalisiert.

Seit Gründung der bundesdeutschen Armee sind etwa 2.600 Soldaten im Dienst gestorben; eine große Zahl von ihnen Piloten, die mit ihren Maschinen abgestürzt sind. Das Denkmal soll auf dem Grundstück des Verteidigungsministeriums errichtet werden und dem ehrenden Andenken der in treuer Pflichterfüllung gestorbenen Bundeswehrsoldaten dienen.


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