© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 29/06 14. Juli 2006

PRO&CONTRA
Warnwestenpflicht für Autofahrer?
Reinhard Fallak / Sven Janssen

Das Tragen von Warnwesten bei Unfällen, Pannen oder ähnlichen Situationen erhöht die Verkehrssicherheit. Entsprechende Erfahrungen gibt es aus anderen europäischen Ländern, in denen die Warnwestenpflicht bereits besteht. Daher hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossen, durch eine Bundesratsinitiative die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung der allgemeinen Warnwestenpflicht in Deutschland zu schaffen.

Insbesondere in der Dunkelheit oder tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen sind Personen, die sich nahe an der Fahrbahn aufhalten müssen, gefährdet - speziell dann, wenn der Verkehr mit hoher Geschwindigkeit fließt, zum Beispiel an Autobahnen, Land- und Bundesstraßen. Auffällige Warnwesten bieten zwar keinen hundertprozentigen Schutz davor, angefahren zu werden. Sie können aber dazu beitragen, nicht übersehen zu werden. Man kann davon ausgehen, daß die Einführung der Warnwestenpflicht zu einem Rückgang der entsprechenden Unfälle führen wird. Appelle an die Autofahrer, auf freiwilliger Basis die Warnwesten mitzuführen, sind aus Sicht der Innenbehörde nicht ausreichend.

Von der Warnwestenpflicht sollen alle im Alltag üblicherweise auftretenden Standardfälle erfaßt werden, zum Beispiel Unfälle, Pannen oder Hilfeleistungen, in denen sich die Autofahrer Gefahren aussetzen. Die Warnwesten für mindestens zwei Personen sollten im Handschuhfach oder in sonstigen Ablagefächern im Innenraum des Kraftfahrzeuges mitgeführt werden, damit sie schnell griffbereit sind und sofort angelegt werden können. Sie müssen, wie in den anderen europäischen Ländern, in denen bereits die Warnwestenpflicht besteht (Österreich, Spanien, Portugal, Italien, Kroatien), das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Die Westen dürfen die Farben Gelb, Orangerot oder Orange haben.

 

Reinhard Fallak ist Leiter der Präsidialabteilung des Innensenators und Pressereferent der Freien und Hansestadt Hamburg.

 

 

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) spricht sich gegen eine Warnwestenpflicht in Deutschland aus, da ihr Nutzen für die Verkehrssicherheit zweifelhaft ist und eine Pflicht auch Risiken birgt.

Eine wissenschaftliche Untersuchung, ob Warnwesten das Unfallrisiko vermindern, gibt es nicht. In seiner Begründung zum Verordnungsantrag (Bundesdrucksache 396/06) stellt der Senat von Hamburg sogar selber fest: "Auffällige Warnwesten bieten zwar keinen Schutz davor, angefahren zu werden, sie schützen zumindest aber davor, übersehen zu werden." Der AvD befürchtet in der Praxis, daß Auto-Insassen über das Heraussuchen und Anlegen der Westen ihre Absicherung vernachlässigen und sich mit angelegten Westen trügerisch sicher fühlen. Und wer keine Weste dabei hat, bleibt möglicherweise einfach im Pannenauto sitzen: Doch sicher ist auf Autobahnen nur, wer sich hinter die Leitplanke begibt und nicht in seinem Fahrzeug bleibt - unabhängig davon, ob er eine Warnweste trägt.

Der AvD sieht eine weitere Gefahr: Da in Deutschland vor allem von der Polizei, den Rettungskräften und Hilfsdiensten Warnwesten getragen werden, entsteht beim Vorbeifahrenden am Unfall- oder Pannenort leicht der Eindruck, daß qualifizierte Hilfe bereits vor Ort ist und somit ein Handeln seinerseits nicht erforderlich ist. Der AvD ist gegen eine Warnwestenpflicht, solange man sich nicht international auf eine einheitliche Farbe und Ausführung geeinigt hat und der Nutzen nicht bewiesen ist. Im Ausland tragen Polizei und Rettungsdienste überwiegend gelbe Westen, deshalb sollte für den "Laien" ein anderer Farbton, etwa Leuchtgrün oder Leuchtorange, gewählt werden.

Bislang ist die in Europa um sich greifende Ausrüstungspflicht nur ein großer Gewinn für Hersteller und Handel - eine zusätzliche Vorschrift für Deutschland sollte deshalb erst genau geprüft werden.

 

Sven Janssen ist Pressesprecher des Automobilclubs von Deutschland (AvD). Internet: www.avd.de 


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