© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 34/06 18. August 2006

UMWELT
Der Mensch ist dem Tier eine Bestie
Volker Kempf

Zwar steht das Staatsziel Tierschutz seit 2002 im Grundgesetz (Artikel 20a), aber nur in Konkurrenz zur Religions- und Wissenschaftsfreiheit. Dabei haben die Tiere meist das Nachsehen, beklagen Tierschützer; aber wie deutlich dürfen sie das artikulieren? Denn Kritik am betäubungslosen Schächten wegen Tierquälerei ist von "deutschen Tabus" (Klaus-Rainer Röhl) umstellt, weil man als islamfeindlich oder sogar antisemitisch gelten könnte. Multikulti geht doch über alles, ärgern sich Tierschützer. Aber Harald von Fehr wollte es sich nicht nehmen lassen, via Internet zu verbreiten: "Wer betäubungslos schächtet, ist eine Bestie." Die Formulierung richtet sich gegen eine bestimmte Praxis, die in einigen Religionen üblich ist und hierzulande nur unter bestimmten Voraussetzungen für Ausnahmeregelungen sorgen kann, was nach Auffassung von Tierschützern allerdings zu großzügig gehandhabt wird. Was ist nun wichtiger: Religionsfreiheit oder Leidensfreiheit der Tiere?

Eine Muslimin wußte die Antwort, fühlte sich beleidigt und rief die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Letztlich wurde das Verfahren aber im Einvernehmen wegen Geringfügigkeit eingestellt, wie das Mitteilungsblatt des Arbeitskreises für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V. in seiner Ausgabe 2/2006 meldet. Wo kämen wir auch hin, wenn Soldaten als "Mörder" beschimpft, aber Tierquälerei nur mit vorsichtigen Wertungen bedacht werden dürften? Betäubungsloses Schächten ist tierquälerisch, Tierversuche sind es auch. Der Mensch ist dem Tier eine Bestie. Eine eigentlich wenig spektakuläre Aussage. Multikulti sorgt hierzulande nur für einen gewissen Facettenreichtum, was die Problematik Schächten auch nicht besser macht.


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